Anmeldung für einen Betreuungsplatz
Wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind brauchen, melden Sie Ihr Kind bitte an.
Wenn Sie Nachweise hochladen, achten Sie bitte darauf, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig sind. Öffnen Sie dazu jedes Dokument nach dem hochladen noch einmal und prüfen, ob alles korrekt angezeigt wird.
Wenn ein Dokument nicht richtig angezeigt wird, senden Sie es bitte per E-Mail an vormerkstelle(at)pforzheim.de
Wichtige Informationen zur Anmeldung
Das kommende Betreuungsjahr 2027/2028 beginnt am 1. September 2027 und endet am 31. August 2028.
Kinder für das aktuelle Betreuungsjahr 2026/2027 können Sie anmelden:
- 1. September 2026 bis 31. August 2027
Kinder für das Betreuungsjahr 2027/2028 können Sie anmelden:
- 1. Januar 2027 bis 15. März 2027
Vom 16. März bis 30. April 2027 ist keine Anmeldung möglich.
Wichtig:
Eine frühere Anmeldung für spätere Betreuungsjahre bringt keinen Vorteil.
Achten Sie bitte darauf, dass alle Angaben aktuell sind, besonders:
- Adresse
- Kontaktdaten
- Bescheinigung über Ihre Berufstätigkeit
Diese Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Sie können die Unterlagen hochladen oder per E-Mail an die Vormerkstelle schicken.
Rückmeldung zur Anmeldung:
Ende April 2027 erhalten Sie eine Nachricht.
Darin steht, ob Ihr Kind einen Platz für das Betreuungsjahr 2027/2028 bekommt.
Eine Absage bedeutet nur, dass im Moment kein Platz frei ist. Im Laufe des Jahres kann noch ein Platz frei werden.
Wechsel der Einrichtung:
Hat Ihr Kind bereits einen Betreuungsplatz, möchten Sie aber die Einrichtung wechseln?
Dann stellen Sie bitte einen Wechselantrag in der Zentralen Vormerkliste.
Fragen:
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch.
Bitte kommen Sie nicht ohne Termin persönlich vorbei. Wir vereinbaren bei Bedarf einen Termin mit Ihnen.
Hilfe / Informationen
Ausfüllanleitung zur Anmeldung
Nachweise für die Aufnahme
- Nachweis Berufstätigkeit 216 KB
Punktesystem Kinder 0-6 Jahre
Basispunkte:
- Kindergartenkinder erhalten bei der Anmeldung entsprechend ihres Anmeldealters (3, 4, 5 Jahre oder älter) 30, 40 oder 50 Basispunkte.
- Krippenkinder (U3) erhalten bei der Anmeldung für eine Betreuung 10 Basispunkte. Wird das Kind im Laufe des nächsten Kitajahres 3 Jahre alt, ist eine Anmeldung des Kindes für den Kindergarten notwendig, auch wenn sich das Kind bereits in einer Krippen Betreuung befindet.
Zusatzpunkte:
Zusätzlich zu den Basispunkten werden sowohl bei Krippen- als auch bei Kindergartenkindern berücksichtigt:
- 3 Zusatzpunkte: alleinerziehende Elternteile, die berufstätig sind oder sich in einer vergleichbaren Situation (Studium, Ausbildung, usw.) befinden
- 2 Zusatzpunkte: Wenn beide Elternteile berufstätig sind oder sich in den bereits oben genannten Lebensituationen befinden
- 1 Zusatzpunkt: Bei einem SGB II-Bezug beider Elternteile oder eines alleinerziehenden Elternteils
- 1 Zusatzpunkt: Kinder, deren Geschwister bereits in der gleichen Einrichtung betreut werden
- 20 Zusatzpunkte: bei Übergang einer U3-Betreuung in eine Ü3-Betreuung (Kinder, die bereits mindestens 12 Monate im U3-Bereich betreut wurden)
Punktesystem Schulkindbetreuung
Basispunkte:
- Schulkinder erhalten bei der Anmeldung entsprechend der besuchten Klassenstufe Punkte - 40 Punkte 1. Klässler (und Kinder der Juniorklasse/n), 30 Punkte 2. Klässler, 20 Punkte 3. Klässler 10 Punkte, 4. Klässler
Zusatzpunkte:
Zusätzlich zu den Basispunkten werden berücksichtigt:
- 22 Zusatzpunkte: Kinder alleinerziehender Elternteile, die erwerbstätig sind oder sich in einer vergleichbaren Situation befinden wie z. B. Ausbildung, Studium. Der Beschäftigungsumfang muss mind. 50% einer Vollzeitstelle umfassen.
- 21 Zusatzpunkte: Wenn beide Elternteile erwerbstätig sind oder sich in einer vergleichbaren Situation befinden wie z. B. Ausbildung, Studium. Der Beschäftigungsumfang beider Elternteile muss jeweils mind. 50% einer Vollzeitstelle umfassen.