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Ausschluss vom Wahlrecht

Das Recht zu wählen hat verloren, wem es durch richterlichen Beschluss aberkannt wurde und /oder wem es wegen des Verwirkens von Grundrechten durch das Bundesverfassungsgericht aberkannt wurde.

Zusätzlich bei Europawahl: wer in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunftsmitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht mehr besitzt.