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OB Peter Boch übt scharfe Kritik an immer neuen Aufgaben durch den Gesetzgeber

Umsetzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes: Neubau eines E-Busbetriebshofs

Am Dienstag, 29. Juli, entscheidet der Pforzheimer Gemeinderat über den Bau eines E-Busbetriebshofs in der Heinrich-Witzenmann-Straße 13. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 37 Millionen Euro. Hintergrund ist das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, das öffentliche Auftraggeber verpflichtet, bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge eine Mindestquote emissionsfreier und sauberer Fahrzeuge von je 22,5 Prozent einzuhalten; ab 2026 wären es sogar je 32,5 Prozent. Da die Buslinienbündel im „Stadtverkehr Pforzheim“ für die Zeit ab dem 14. Dezember 2026 neu vergeben werden müssen, wird der neue Verkehrsdienstleister diese Quote erfüllen müssen – und dafür auch eine entsprechende E-Lade-Infrastruktur benötigen. Die Vergabe der Linienbündel soll vor dem Stichtag erfolgen, um die niedrigere Quote zu nutzen.

 

OB Peter Boch lehnt 37-Millionen-Euro Invest ab

Oberbürgermeister Peter Boch hat die Beschlussvorlage über den Neubau eines E-Busbetriebshofs schweren Herzens unterschrieben, um eine Beratung im Gemeinderat überhaupt erst zu ermöglichen, lehnt aber Investitionen von rund 37 Millionen Euro dafür ab. „Als Kommunen befinden wir uns mitten in einer Finanzkrise. Fast täglich schlägt der Städtetag Alarm, weil uns Rekordsummen für Investitionen in Straßen, Schulen und Digitalisierung fehlen“, so der Rathauschef. „Und trotzdem bekommen wir immer komplexere neue Aufgaben vom Gesetzgeber aufgebrummt, die wir finanzieren und personell umsetzen müssen.“

Ein gutes Beispiel sei das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das im Bereich der Eingliederungshilfe weitreichende Folgen für die Kommunen habe – mit entsprechendem administrativem und finanziellem Mehraufwand. Gleiches gelte für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der Investitionen in Gebäude und Personal erfordert. „Eigentlich sollte gelten: Derjenige, der bestellt, zahlt auch. Sonst halten wir Kommunen auf lange Sicht nicht durch“, so der Rathauschef. Dies sei alles schon herausfordernd genug. „Jetzt kommt als Krönung dieses Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz dazu, das für eine vernünftige Umsetzung mal eben 37 Millionen Euro an Investitionen notwendig macht.“ Sicherlich sei das Gesetz vom Gesetzgeber gut gemeint. „Aber ein E-Busbetriebshof ist bei weitem nicht die erste Priorität, die wir im Investitionsbereich haben“, sagt Peter Boch. Auch nach einem Beschluss im Gemeinderat müsse man nach Alternativen suchen, solange dies im Rahmen des Vergabeverfahrens noch möglich sei.

Zwar wäre es für die Stadt Pforzheim beziehungsweise den Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe (EPVB) nicht verpflichtend, dem künftigen Verkehrsdienstleister einen E-Busbetriebshof zur Verfügung zu stellen. Allerdings hatte im Vorfeld des Vergabeverfahrens eine vom EPVB in Auftrag gegebene Markterkundung ein ernüchterndes Ergebnis erbracht: Für die angefragten Verkehrsdienstleister war die Bereitstellung eines Betriebshofs überhaupt erst die Voraussetzung, um ein Angebot für die Linienleistungen im Stadtverkehr abzugeben. Mit der Vorlage wird die Verwaltung beauftragt, das Vergabeverfahren für einen Generalplaner einzuleiten. Der elektrische Busbetrieb soll 2030 starten, was einen dieselbasierten Übergangsbetrieb von dreieinhalb bis vier Jahren erfordert. Dies wird in den Vergabeunterlagen berücksichtigt. Auch Fördermöglichkeiten werden geprüft. Die Vorlage wird am 14. Juli im Werkeausschuss und am 22. Juli im Hauptausschuss beraten.