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Neue ESF-Förderung für Projekte zur „Sozialen Innovation“ möglich

Innovative Projektförderung durch Europäischen Sozialfonds (ESF) für 2025

Für das Jahr 2025 gibt es im Europäischen Sozialfonds (ESF) in Baden-Württemberg erstmalig die Möglichkeit der Förderung von Projekten zur „Sozialen Innovation“. Ziel des Programms ist es, Kleinprojekte mit hohem Innovationscharakter und Modellprojekte mit neuen Ansätzen und Ideen zu erproben und zu fördern. Mit den innovativen Konzepten will die ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen verbessern, die in besonderem Maß von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Dabei geht es vor allem auch darum, diese Zielgruppen noch besser zu erreichen und zu unterstützen.

Die regionale Umsetzung des ESF Plus in den Stadt- und Landkreisen erfolgt über die ESF-Arbeitskreise. In der Goldstadt hat der regionale Arbeitskreis Pforzheim zur Gewährleistung der zielorientierten Umsetzung der Förderperiode seine Förderschwerpunkte für 2024 und 2025 an der aktuellen Situation und Bedarfslage des Stadtkreises ausgerichtet. „Ich begrüße diese neue Möglichkeit der Förderung ausdrücklich. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, um eine nachhaltige Beschäftigung für alle Bürgerinnen und Bürger in Pforzheim zu erreichen“, betont Sozialbürgermeister Frank Fillbrunn. Dazu fördere der ESF die soziale Inklusion sowie gesellschaftliche Teilhabe und die Bekämpfung von Armut.

Insgesamt steht für die Förderung von Projekten zur „Sozialen Innovation“ ein Fördervolumen von rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, mit einer bis zu 80-prozentigen Förderung. Eine Antragstellung von Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen ist vom 10. Juni 2024 bis zum 31. Juli 2024 möglich. Diese Förderung wird zusätzlich zu den bestehenden regionalen Förderaufrufen und der regionalen Förderung in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg angeboten. Die Projektauswahl wird durch ein Auswahlgremium vorgenommen, dem neben der ESF-Verwaltungsbehörde Expertinnen und Experten der Sozialen Innovation sowie der regionalen ESF-Arbeitskreise aus den Stadt- und Landkreisen angehören.

Der Europäische Sozialfonds Plus

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der Förderperiode 2021 bis 2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der Europäische Sozialfonds den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung. Eines seiner wichtigsten Ziele ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behindertenrechtskonventionen, in die Praxis umzusetzen. In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus dazu insbesondere auf die Förderung von nachhaltiger Beschäftigung, von lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und die Bekämpfung von Armut. Dem Land Baden-Württemberg stehen in der Förderperiode 2021 – 2027 rund 218 Millionen Euro für ESF-Plus- Maßnahmen zur Verfügung.