Förderungen
Das Kulturamt unterstützt Kunst- und Kulturschaffende, Institutionen sowie Initiativen dabei, ihre Projekte zu realisieren und neue Impulse in unserer Stadt zu setzen.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten. Um Ihnen eine klare Orientierung zu bieten, werden Förderprogramme, deren Mittel im laufenden Jahr bereits ausgeschöpft sind, nicht mehr angezeigt. Sie stehen in der Regel im Folgejahr wieder zur Verfügung.
Atelierförderung
Die Atelierförderung ist 2026 erstmals Teil der kommunalen Förderung freier Kulturarbeit. Ziel ist es, Ateliers im Bereich Design, Bildende Kunst und vergleichbarer Branchen anteilig zu finanzieren, um dauerhaft Orte für künstlerische und gestalterische Produktion im Stadtgebiet zu erhalten und zu fördern. Ein besonderes Anliegen der Förderung ist die Unterstützung des künstlerischen Nachwuchses sowie die Ansiedlung und Bindung von Kreativschaffenden in Pforzheim.
Gefördert werden ausschließlich nachgewiesene Mietkosten für Ateliers in Pforzheimer, die als Arbeits- und Produktionsräume genutzt werden. Ateliers können sowohl als Einzel- als auch als Gemeinschaftsateliers betrieben werden.
Antragsberechtigt sind selbständige Designerinnen und Designer, Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker sowie Kreativschaffende vergleichbarer Branchen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung an einer Akademie, Hochschule oder Fachhochschule oder eine vergleichbare Qualifikation. Zudem muss eine freiberufliche Tätigkeit sowie eine kontinuierliche künstlerische Aktivität nachgewiesen werden, etwa durch die Teilnahme an Ausstellungen, Wettbewerben, Aufführungen oder durch Veröffentlichungen in den letzten fünf Jahren.
Antragstellung und Bewerbungsunterlagen
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital. Mit dem Antrag sind unter anderem ein ausgefülltes Bewerbungsformular, ein aussagekräftiger Lebenslauf, Nachweise zur freiberuflichen Tätigkeit, der Ateliermietvertrag, Angaben zur Einkommenssituation sowie ein Portfolio einzureichen. Darüber hinaus sind eine De-minimis-Erklärung sowie eine Versicherung vorzulegen, dass keine weiteren Bundes- oder Landesmittel zur Förderung von Atelierraum in Anspruch genommen werden.
Bewerbungsfrist: 30. April 2026.
Alle detaillierten Regelungen, Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien Atelierförderung.
Das Bewerbungsformular können Sie demnächst hier herunterladen.
Junge Kultur
Für das Haushaltsjahr 2026/2027 stellt der Gemeinderat erneut einen Etat speziell für „Junge Kultur“ zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre Projekteinreichung mit Projektbeschreibung
und Kostenkalkulation per Mail an Frau Jessica Kumm Börsig Jessica.KummBoersig(at)pforzheim.de
Bewerbungsfrist: 31. März 2026
Die Verteilung des Etats wird anhand folgender Förderkriterien vorgenommen:
- Das Projekt spricht Besucherinnen und Besucher bis 27 Jahre an
- Neue Formate werden initiiert
- Es ist ein Kooperationsprojekt mit mehreren Partnerinnen und Partnern
- Ein „Neuer Ort“ (Dritter Ort) wird bespielt
Voraussetzung für die Förderung ist die Verwendung der Logos „Junge Kultur“ und des Kulturamts bei den Werbemitteln (print und online).
Im Anschluss ist ein Verwendungsnachweis (Text über den Verlauf des
Projekts, Endabrechnung, Dokumentation der erschienenen Presse- und Werbemittel) bis spätestens 15. November 2026 zu übermitteln.
Die Allgemeinen Richtlinien der Stadt Pforzheim über die Beantragung, Bewilligung und Verwendung von Zuwendungen können Sie hier einsehen: https://www.pforzheim.de/fileadmin/user_upload/hauptamt/stadtrecht/9_ALLGFIWI/9-6.pdf
Kinderkultur
Für das Haushaltsjahr 2026/2027 stellt der Gemeinderat erneut einen Etat speziell für „Kinderkultur“ zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre Projekteinreichung mit Projektbeschreibung
und Kostenkalkulation per Mail an Frau Jessica Kumm Börsig Jessica.KummBoersig(at)pforzheim.de
Bewerbungsfrist: 31. März 2026
Die Verteilung des Etats wird anhand folgender Förderkriterien vorgenommen:
- Das Projekt spricht insbesondere Familien mit Kindern (bis 14 Jahre) an
- Neue Formate werden initiiert
- Es ist ein Kooperationsprojekt mit mehreren Partnerinnen und Partnern
- Ein „Neuer Ort“ (Dritter Ort) wird bespielt
Voraussetzung für die Förderung ist die Verwendung der Logos „Junge Kultur“ und des Kulturamts bei den Werbemitteln (print und online).
Im Anschluss ist ein Verwendungsnachweis (Text über den Verlauf des
Projekts, Endabrechnung, Dokumentation der erschienenen Presse- und Werbemittel) bis spätestens 15. November 2026 zu übermitteln.
Die Allgemeinen Richtlinien der Stadt Pforzheim über die Beantragung, Bewilligung und Verwendung von Zuwendungen können Sie hier einsehen: https://www.pforzheim.de/fileadmin/user_upload/hauptamt/stadtrecht/9_ALLGFIWI/9-6.pdf
Atelierförderung
Die Atelierförderung ist 2026 erstmals Teil der kommunalen Förderung freier Kulturarbeit. Ziel ist es, Ateliers im Bereich Design, Bildende Kunst und vergleichbarer Branchen anteilig zu finanzieren, um dauerhaft Orte für künstlerische und gestalterische Produktion im Stadtgebiet zu erhalten und zu fördern. Ein besonderes Anliegen der Förderung ist die Unterstützung des künstlerischen Nachwuchses sowie die Ansiedlung und Bindung von Kreativschaffenden in Pforzheim.
Gefördert werden ausschließlich nachgewiesene Mietkosten für Ateliers in Pforzheimer, die als Arbeits- und Produktionsräume genutzt werden. Ateliers können sowohl als Einzel- als auch als Gemeinschaftsateliers betrieben werden.
Antragsberechtigt sind selbständige Designerinnen und Designer, Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker sowie Kreativschaffende vergleichbarer Branchen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung an einer Akademie, Hochschule oder Fachhochschule oder eine vergleichbare Qualifikation. Zudem muss eine freiberufliche Tätigkeit sowie eine kontinuierliche künstlerische Aktivität nachgewiesen werden, etwa durch die Teilnahme an Ausstellungen, Wettbewerben, Aufführungen oder durch Veröffentlichungen in den letzten fünf Jahren.
Antragstellung und Bewerbungsunterlagen
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital. Mit dem Antrag sind unter anderem ein ausgefülltes Bewerbungsformular, ein aussagekräftiger Lebenslauf, Nachweise zur freiberuflichen Tätigkeit, der Ateliermietvertrag, Angaben zur Einkommenssituation sowie ein Portfolio einzureichen. Darüber hinaus sind eine De-minimis-Erklärung sowie eine Versicherung vorzulegen, dass keine weiteren Bundes- oder Landesmittel zur Förderung von Atelierraum in Anspruch genommen werden.
Bewerbungsfrist: 30. April 2026.
Alle detaillierten Regelungen, Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien Atelierförderung.
Das Bewerbungsformular können Sie demnächst hier herunterladen.
Junge Kultur
Für das Haushaltsjahr 2026/2027 stellt der Gemeinderat erneut einen Etat speziell für „Junge Kultur“ zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre Projekteinreichung mit Projektbeschreibung
und Kostenkalkulation per Mail an Frau Jessica Kumm Börsig Jessica.KummBoersig(at)pforzheim.de
Bewerbungsfrist: 31. März 2026
Die Verteilung des Etats wird anhand folgender Förderkriterien vorgenommen:
- Das Projekt spricht Besucherinnen und Besucher bis 27 Jahre an
- Neue Formate werden initiiert
- Es ist ein Kooperationsprojekt mit mehreren Partnerinnen und Partnern
- Ein „Neuer Ort“ (Dritter Ort) wird bespielt
Voraussetzung für die Förderung ist die Verwendung der Logos „Junge Kultur“ und des Kulturamts bei den Werbemitteln (print und online).
Im Anschluss ist ein Verwendungsnachweis (Text über den Verlauf des
Projekts, Endabrechnung, Dokumentation der erschienenen Presse- und Werbemittel) bis spätestens 15. November 2026 zu übermitteln.
Die Allgemeinen Richtlinien der Stadt Pforzheim über die Beantragung, Bewilligung und Verwendung von Zuwendungen können Sie hier einsehen: https://www.pforzheim.de/fileadmin/user_upload/hauptamt/stadtrecht/9_ALLGFIWI/9-6.pdf
Kinderkultur
Für das Haushaltsjahr 2026/2027 stellt der Gemeinderat erneut einen Etat speziell für „Kinderkultur“ zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre Projekteinreichung mit Projektbeschreibung
und Kostenkalkulation per Mail an Frau Jessica Kumm Börsig Jessica.KummBoersig(at)pforzheim.de
Bewerbungsfrist: 31. März 2026
Die Verteilung des Etats wird anhand folgender Förderkriterien vorgenommen:
- Das Projekt spricht insbesondere Familien mit Kindern (bis 14 Jahre) an
- Neue Formate werden initiiert
- Es ist ein Kooperationsprojekt mit mehreren Partnerinnen und Partnern
- Ein „Neuer Ort“ (Dritter Ort) wird bespielt
Voraussetzung für die Förderung ist die Verwendung der Logos „Junge Kultur“ und des Kulturamts bei den Werbemitteln (print und online).
Im Anschluss ist ein Verwendungsnachweis (Text über den Verlauf des
Projekts, Endabrechnung, Dokumentation der erschienenen Presse- und Werbemittel) bis spätestens 15. November 2026 zu übermitteln.
Die Allgemeinen Richtlinien der Stadt Pforzheim über die Beantragung, Bewilligung und Verwendung von Zuwendungen können Sie hier einsehen: https://www.pforzheim.de/fileadmin/user_upload/hauptamt/stadtrecht/9_ALLGFIWI/9-6.pdf