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Kostendeckung

meint die ganze oder teilweise Finanzierung öffentlicher Einrichtungen durch → Entgelte. Soweit vertretbar und geboten sind die Gemeinden verpflichtet, für die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Einnahmen spezielle Entgelte (Gebühren, Beiträge, Eintrittsgelder) zu erheben.