Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?
- Sie engagieren sich in Pforzheim?
- Sie engagieren sich seit mindestens einem Jahr in hohem Maße für unsere Gesellschaft?
- Sie setzten sich in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 200 Stunden freiwillig und unentgeltlich in einer Organisation für das Gemeinwohl ein?
- Oder Sie arbeiteten in jüngster Zeit mindestens 100 Stunden freiwillig in einem gemeinwohlorientierten Projekt? (Diese Sonderform der Ehrenamtskarte gilt nur für ein Jahr und kann nicht verlängert werden.)
- Ihr Einsatz findet im öffentlichen Raum, also nicht im privaten oder familiären Umfeld statt und ist nicht auf materiellen Gewinn gerichtet?
Dann sind Sie zum Erhalt der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg berechtigt.
Einen garantierten Anspruch (ohne Nachweis über die erbrachten Stunden) gibt es für
- Juleica-Inhaberinnen und -inhaber,
- Mitglieder in Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks sowie taktischer Einheiten/Einsatzeinheiten der Fachdienste des Katastrophenschutzdienstes des Landes (Extern:§ 10 Landeskatastrophenschutzgesetz)
- Freiwilligendienstleistende.