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Anmeldung für einen Betreuungsplatz

Sie benötigen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind?

Informationen zur Anmeldung

Das kommende Betreuungsjahr 2026/2027 beginnt am 1. September 2026 und endet am 31. August 2027. 

Wichtige Zeiträume:

  • 01.09.2025 - 31.08.2026: Anmeldezeitraum für Kinder von 0-6 Jahren für das aktuelle Betreuungsjahr 2025/2026
  • 01.01.2026 - 15.03.2026: Anmeldezeitraum für das Betreuungsjahr 2026/2027 (der Link zur Anmeldung Schulkindbetreuung wird zum 01.01. freigeschaltet) 
  • 16.03.2026 - 30.04.2026: In diesem Zeitraum ist die Anmeldung nicht möglich

Hintergrund Informationen:

  • Es gibt keine Wartepunkte für eine frühere Anmeldung für folgende Betreuungsjahre
  • Daten der Anmeldung müssen immer auf dem aktuellen Stand sein. Insbesondere Adress- und Kontaktdaten
  • Bescheinigungen der Berufstätigkeit (nicht älter als 12 Monate) etc. müssen zeitnah per Mail an die Vormerkstelle geschickt oder direkt selbst in der Vormerkliste hochgeladen werden  
  • Eine Zu- oder Absage für einen Betreuungsplatz für das Betreuungsjahr 2026/2027 erhalten Sie Ende April 2026 
  • Eine Absage bedeutet, dass Ihr Kind aktuell keinen Platz erhält. Dies kann sich aber über das Jahr ändern, unabhängig von der jährlichen Platzvergabe
  • Hat Ihr Kind einen Platz, Sie möchten die Einrichtung aber wechseln, muss ein Wechselantrag in der Zentralen Vormerkliste gestellt werden

Bei Rückfragen oder für Terminvereinbarungen melden Sie sich per Mail oder telefonisch zu den untenstehenden Sprechzeiten.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht nötig.

Hilfe / Informationen

Ausfüllanleitung zur Anmeldung

Punktesystem Kinder 0-6 Jahre

Basispunkte:

  • Kindergartenkinder erhalten bei der Anmeldung entsprechend ihres Anmeldealters (3, 4, 5 Jahre oder älter) 30, 40 oder 50 Basispunkte. 
  • Krippenkinder (U3) erhalten bei der Anmeldung für eine Betreuung 10 Basispunkte. Wird das Kind im Laufe des nächsten Kitajahres 3 Jahre alt, ist eine Anmeldung des Kindes für den Kindergarten notwendig, auch wenn sich das Kind bereits in einer Krippen Betreuung befindet.

Zusatzpunkte:

Zusätzlich zu den Basispunkten werden sowohl bei Krippen- als auch bei Kindergartenkindern berücksichtigt:

  • 3 Zusatzpunkte: alleinerziehende Elternteile, die berufstätig sind oder sich in einer vergleichbaren Situation (Studium, Ausbildung, usw.) befinden
  • 2 Zusatzpunkte: Wenn beide Elternteile berufstätig sind oder sich in den bereits oben genannten Lebensituationen befinden
  • 1 Zusatzpunkt: Bei einem SGB II-Bezug beider Elternteile oder eines alleinerziehenden Elternteils
  • 1 Zusatzpunkt: Kinder, deren Geschwister bereits in der gleichen Einrichtung betreut werden
  • 20 Zusatzpunkte: bei Übergang einer U3-Betreuung in eine Ü3-Betreuung (Kinder, die bereits mindestens 12 Monate im U3-Bereich betreut wurden)

 

Ausführliches Punktesystem

 

 

Punktesystem Schulkindbetreuung

Basispunkte:

  • Schulkinder erhalten bei der Anmeldung entsprechend der besuchten Klassenstufe Punkte - 40 Punkte 1. Klässler (und Kinder der Juniorklasse/n), 30 Punkte 2. Klässler, 20 Punkte 3. Klässler 10 Punkte, 4. Klässler

Zusatzpunkte:

Zusätzlich zu den Basispunkten werden berücksichtigt:

  • 22 Zusatzpunkte: Kinder alleinerziehender Elternteile, die erwerbstätig sind oder sich in einer vergleichbaren Situation befinden wie z. B. Ausbildung, Studium. Der Beschäftigungsumfang muss mind. 50% einer Vollzeitstelle umfassen. 
  • 21 Zusatzpunkte: Wenn beide Elternteile erwerbstätig sind oder sich in einer vergleichbaren Situation befinden wie z. B. Ausbildung, Studium. Der Beschäftigungsumfang beider Elternteile muss jeweils mind. 50% einer Vollzeitstelle umfassen.