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Die künftige Jagdverpachtung in Pforzheim

Die anstehende Neuverpachtung der Jagdbezirke ab 2027 stellt die Jagdgenossenschaft Pforzheim vor eine weichenstellende Entscheidung.

Ab dem 01.04.2027 sollen Jagdbezirke und Pachtbedingungen im Stadtgebiet Pforzheim neu geordnet werden. Hintergrund ist das Ziel, Rehwild und Schwarzwild zum Schutz für Wald und Feld künftig effektiver zu bejagen und die Jagd an die heutigen (Klima)- Anforderungen anzupassen.

Es bietet sich an, die waldreichen Eigenjagdbezirke der Stadt Pforzheim und Flächen der Jagdgenossenschaft Pforzheim gemeinsam zu verpachten. Nach diesem Modell wird schon seit mehreren Jahrzehnten verfahren. Die Jagdreviere werden nach jagdpraktischen Gesichtspunkten so eingeteilt, dass sie hinsichtlich ihrer Wald- und Feldanteile sinnvoll bewirtschaftet werden können.

Ob dieses Vorgehen der gemeinsamen Verpachtung weiterhin umgesetzt werden kann, entscheiden nun die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, also die Eigentümer der bejagbaren Grundstücke gemeinsam. Die gemeinsame Verpachtung ist nur dann möglich, wenn die Jagdgenossen bei den Beschlussfassungen entsprechend zustimmen. Ohne Zustimmung ist eine gemeinsame Verpachtung folglich nicht mehr möglich.

Für die Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer kann diese Entscheidung ganz praktische Auswirkungen haben. Die Flächen der Jagdgenossenschaft bestehen überwiegend aus landwirtschaftlich genutzten Flächen und Offenland. Solche Bereiche sind besonders anfällig für Wildschäden. Gleichzeitig sind die möglichen verbleibenden Jagdreviere der Jagdgenossenschaft für eine Verpachtung deutlich unattraktiver als die städtischen Eigenjagdbezirke mit großen Waldanteilen.

Eine gemeinsame Verpachtung kann deshalb dazu beitragen, auch künftig geeignete Jagdpächter zu gewinnen und eine regelmäßige Bejagung sicherzustellen. Gelingt dies nicht, können einzelne Jagdreviere möglicherweise unverpachtet bleiben. Dies kann zu höheren Wildbeständen und damit auch zu zunehmenden Wildschäden führen.

Auch bei der Haftung für Wildschäden ergeben sich Unterschiede: Besteht ein Jagdpachtvertrag, wird die Ersatzpflicht für Wildschäden auf den Jagdpächter übertragen. Für unverpachtete Flächen besteht dieser Anspruch nicht. In diesem Fall trägt die Jagdgenossenschaft die Ersatzpflicht. Da sie von den Grundstückseigentümern getragen wird, können sich daraus auch finanzielle Auswirkungen für alle Jagdgenossen ergeben. Gerade für landwirtschaftliche Betriebe ist eine funktionierende Bejagung von besonderer Bedeutung.

Ihre Stimme als Jagdgenossin und Jagdgenosse entscheidet mit, ob Ihre Grundstücke künftig wieder gemeinsam mit den großen Eigenjagdbezirken der Stadt zusammenhängende Jagdreviere begründen und in dieser bewährten Form jagdlich verpachtet werden können. 

Fragen und Antworten

Wer ist Jagdgenossin oder Jagdgenosse?

Als Eigentümerinnen und Eigentümer bejagbarer Grundstücke im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Pforzheim (z. B. Wiesen, Äcker oder Wald), sind Sie automatisch Mitglied der Jagdgenossenschaft Pforzheim.

Bei Fragen zur Bejagbarkeit Ihres Grundstücks und somit Zugehörigkeit zur Jagdgenossenschaft hilft das Vermessungs- und Liegenschaftsamt unter 07231/39-1715 oder vla@pforzheim.de weiter.

Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer bejagbarer Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Pforzheim? Dann sind Sie kraft Gesetzes Mitglied der Jagdgenossenschaft Pforzheim. Bei Eigentümergemeinschaften: Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise in der Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung.

Was sagt das Gesetz zur Bejagbarkeit? Bejagbar sind alle Grundflächen, die nicht befriedet sind. Befriedet sind gemäß Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen, Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an ein für den ständigen Aufenthalt von Menschen bestimmtes Wohngebäude angrenzen und durch irgendeine Umfriedung begrenzt oder sonst vollständig abgeschlossen sind.

Wenn Sie im Stadtgebiet Pforzheim z.B. ein Wald- oder Wiesengrundstück, Ackerland, Offenland oder ein zugewachsenes Grundstück besitzen, sind Sie - kraft Gesetzes – Jagdgenossin oder Jagdgenosse der Jagdgenossenschaft Pforzheim. Ob Zäune oder andere Umfriedungen vorhanden sind, spielt - solange es sich nicht um Hausgärten handelt - keine Rolle. Auch die formale Einstufung in landwirtschaftliche Fläche, Ödland, Unland, Wald, Hecke oder dergleichen ist hier nicht von Belang. Sollten Sie dennoch unsicher sein, können Sie beim Vermessungs- und Liegenschaftsamt Auskunft über die Zugehörigkeit Ihres Grundstücks zur Jagdgenossenschaft bekommen. Bitte halten Sie hierfür die Flurstücksnummer bereit. Auch muss die Gemarkung (Stadtteil) bekannt sein oder Sie können die Lage des Flurstücks ausreichend beschreiben.  

Vermessungs- und Liegenschaftsamt:

07231 39-1715

vla(at)pforzheim.de 
 

Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke

Im Zusammenhang mit der Neuverpachtung ist es wichtig, zwischen Eigenjagdbezirken und dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zu unterscheiden.

Eigenjagdbezirke sind große, zusammenhängende bejagbare Flächen ab 75 ha eines einzigen Eigentümers / Eigentümergemeinschaft. Im Stadtkreis Pforzheim existieren davon nur zwei: Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Pforzheim selbst. Beide regeln Angelegenheiten ihrer Eigenjagdbezirke grundsätzlich eigenständig. Es gibt hier - außer den Regelungen der 2027 auslaufenden Pachtverträge - keinerlei Verpflichtungen zwischen der Stadt Pforzheim und der Jagdgenossenschaft Pforzheim. Die Flächen des Land Baden-Württemberg sind im hier dargestellten Sachverhalt ohne Belang.
Der gemeinschaftliche Jagdbezirk besteht aus allen weiteren bejagbaren Grundflächen des Stadtgebietes, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören.

 

Ökologische Zusammenhänge Wald, Landwirtschaft und Wild

Hoher Reh- und Schwarzwildbestand verursacht zunehmend Schäden im Wald und auf landwirtschaftlichen Flächen. Durch gezieltes Wildtiermanagement sollen Wildschäden reduziert werden.

Der Wald erfüllt lebenswichtige Funktionen für das Klima, die CO2-Speicherung, die Trinkwasserversorgung und den Artenschutz. Allerdings setzen Hitze, Trockenheit und Schädlinge infolge des Klimawandels auch dem Pforzheimer Wald massiv zu, sodass der Fortbestand traditioneller Baumarten wie Buche und Weißtanne regional gefährdet ist. Um den Wald zukunftsfähig und widerstandsfähig zu machen, müssen gezielt klimaangepasste Baumarten wie Eiche, Elsbeere oder Feldahorn gefördert werden.
Eine zentrale Herausforderung für diesen notwendigen Waldumbau stellt der Wildverbiss dar. Da junge, seltene und waldbaulich wertvolle Gehölze die Hauptnahrungsquelle des Rehwilds sind, hindert ein zu starker Verbiss die Jungbäume am Wachstum oder führt im Extremfall zum Absterben. Da künstliche Aufforstungen inklusive Schutzmaßnahmen sehr arbeits- und kostenintensiv sein können (rund 35.000 € pro Hektar) und die natürliche Verjüngung nur bedingt ersetzen können, kommt der Jagd eine besondere Schlüsselrolle zu.

Um die ansteigenden Schäden zu minimieren, müssen die Rehwildbestände auf ein waldverträgliches Niveau einreguliert werden – insbesondere, weil die Naturverjüngung seltener Baumarten im Klimawandel sensibler geschützt werden muss als je zuvor. Ziel ist dabei nicht die Maximierung der Abschusszahlen, sondern die Herstellung eines gesunden Gleichgewichts zwischen Wald und Wild. Aus diesem Grund arbeitet die Forstverwaltung der Stadt Pforzheim eng mit der Jagdgenossenschaft sowie den Jagdpächterinnen und Jagdpächtern zusammen, um optimale Bedingungen für ein eigenständiges Nachwachsen des Waldes von morgen zu schaffen.
Auch für die Landwirtschaft in Pforzheim hat das Wild eine vielschichtige Bedeutung. Einerseits sind Wildtiere wie Reh- und Schwarzwild ein integraler Bestandteil des Ökosystems. Andererseits sorgt vor allem der hohe Schwarzwildbestand durch Fraß- und Wühlschäden auf Äckern und Wiesen regelmäßig für spürbare wirtschaftliche Herausforderungen und Konflikte. Diese Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass den landwirtschaftlichen Flächen, sowie dem Offen- und Grünland allgemein, ohnehin schon Hitze, Trockenheit und Schädlingsbefall zusetzen.

Besonders der hohe Waldanteil bietet den Tieren ideale Rückzugsorte, was den Druck auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen erhöht. Daher ist eine enge und gut funktionierende Kooperation zwischen lokaler Landwirtschaft und der Jagd von zentraler Bedeutung: Gezieltes Wildtiermanagement und Präventionsmaßnahmen können die Schäden für die Landwirte auf ein erträgliches Maß reduzieren. Sollten Wildschäden – mangels Jagdpächter – nicht mehr schadensersatzpflichtig sein, so kann dies für landwirtschaftliche Betriebe existenzbedrohend werden.

Hier wird im Zusammenhang mit der Seuchenprävention beim Schwarzwild auch auf die gewünschte Reduktion der Schwarzwildbestände hingewiesen. Die neuen Pachtverträge sehen bei überdurchschnittlichem Schwarzwildabschuss einen finanziellen Bonus für die Jagdpächter vor.
 

Die Situation im Detail

Die Stadt Pforzheim plant ab 2027 die Neuverpachtung der Jagdreviere mit neuen Regelungen, um die Wildschäden wirksamer zu reduzieren.

Über die gemeinsame Verpachtung können Sie als Jagdgenosse am 29. September mit Ihrer Stimme mitentscheiden.

Die Stadt Pforzheim wird für ihre Eigenjagdbezirke zur Optimierung der Bejagung von Reh- und Schwarzwild die genannten Änderungen zur Neuverpachtung ab 2027 vornehmen. Aufgrund der waldbaulichen Notwendigkeit werden künftig ca. 380 ha Stadtwald nicht mehr verpachtet, sondern in sogenannter Eigenregie bejagt. Des Weiteren sind einige Neuerungen bei den Pachtbedingungen vorgesehen. Diese werden ohne weitere Einschränkung bei der künftigen Verpachtung der Eigenjagdbezirke umgesetzt. Aus rechtlichen Gründen muss die Jagdgenossenschaft diesen Änderungen für die weiterhin angestrebte gemeinsamen Verpachtung durch mehrere Beschlussfassungen zustimmen. Sollten die notwendigen Beschlüsse für eine gemeinsame Verpachtung nicht zustande kommen, wird es keine gemeinsame Verpachtung geben. Die Stadt Pforzheim wird folglich erforderlichenfalls ihre zur gemeinsamen Verpachtung vorgesehenen Eigenjagdbezirke ohne Beteiligung der Jagdgenossenschaft selbständig verpachten. Es liegt bei der Versammlung an den Jagdgenossen zu entscheiden, wie sie ihre Flächen in Zukunft bejagen lassen. 
 

Variante: Gemeinsame Verpachtung ab 2027

Ab 2027 werden die Jagdbezirke mit neuen Pachtverträgen vergeben.

Die geplanten Änderungen zielen auf Verbesserungen im Wildtiermanagement ab.
Die Jagdbezirke werden ab April 2027 für sechs Jahre neu verpachtet. Die neuen Verträge sorgen für mehr Transparenz, klare Ziele und eine verlässliche Partnerschaft zwischen Stadt, Forstverwaltung und Jagdpächterinnen und Jagdpächtern.

Die oben genannte weiterhin gemeinsame Verpachtung der Eigenjagdbezirke der Stadt Pforzheim und des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Jagdgenossenschaft Pforzheim wird angestrebt. Dieses Verfahren hat sich – nicht zuletzt aufgrund der Flächenverteilung – in der Vergangenheit bewährt. So wird die flexible und jagdlich sinnvolle Abgrenzung von Jagdrevieren ermöglicht und schafft gute Voraussetzungen für eine wirksame Jagdausübung für alle Beteiligten.

Neu ab 2027Kurz erklärt
Auswahlverfahren mit InteressensbekundungsverfahrenTransparentes Auswahlverfahren zur Vergabe der Jagdbezirke
Anreizsysteme für den Abschuss von Rehwild und SchwarzwildBelohnung für erreichte gemeinsame Ziele
Dokumentation der Reh- und SchwarzwildstreckeEindeutiger Nachweis der Abschusszahlen
Vorsorge SchweinepestKlare Regeln für den Krisenfall
Nur noch ein Jagdpächter pro JagdrevierJagdreviere waren in der Vergangenheit teilweise an zwei Pächterverpachtet. Zukünftig gibt es eine klare Verantwortlichkeit und einen eindeutigen Ansprechpartner.  
Teilung von drei JagdrevierenZwei der neu entstandenen Teilreviere werden künftig von der Stadt als Waldbesitzer verwaltet und in Eigenregie bejagt. Das dritte neu entstandene Teilrevier soll verpachtet werden. Durch die kleineren Flächen wird die Bejagung jeweils optimiert. Abschusserfüllung und Flächenverantwortung sind auf mehrere Reviere aufgeteilt.

Variante: Nicht gemeinsame Verpachtung ab 2027

Ohne die gemeinsame Verpachtung drohen mehr Wildschäden und finanzielle Risiken für die Grundstückseigentümer.

Die Flächen der Jagdgenossenschaft bestehen weitestgehend aus Offenland oder landwirtschaftlichen Flächen und nur zu geringeren Anteilen aus Wald. Dies birgt hohes Wildschadensrisiko. Aufgrund ihrer Lage, oft fehlender jagdlicher Attraktivität bei gleichzeitig hohem Wildschadensrisiko werden sich die Flächen der Jagdgenossenschaft Pforzheim ohne die Eigenjagdbezirke der Stadt Pforzheim zum Großteil nur schwer und im schlimmsten Fall gar nicht verpachten lassen. Folgen können höhere Wildstände sein, dadurch höheres Wildschadensrisiko und bei Nichtverpachtung die Folge, dass die Grundbesitzer für Wildschäden keinen Schadensersatzanspruch beim Jagdpächter haben, sondern die Jagdgenossenschaft - also indirekt alle Jagdgenossen zusammen - für Wildschäden aufkommen muss. Für Landwirte kann dies mitunter existenzbedrohend sein. 
 

Veranstaltungsdetails

  • Termin: Dienstag, 29. September 2026, 17 Uhr
  • Ort: Kulturraum, Neues Technisches Rathaus, Pforzheim
  • Veranstalter: Stadt Pforzheim im Auftrag des Gemeinderats
  • Themen der Versammlung: Geplante Eckpunkte/Pachtbedingungen für die Jagd-Neuverpachtung 2027, notwendige Satzungsänderungen

Glossar und Rechtliches – Begriffe rund um Wald & Jagd

Jagdgenossenschaft:

Alle Eigentümer bejagbarer Grundstücke innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks bilden kraft Gesetzes eine Jagdgenossenschaft. Sie entscheidet u. a. über die Verpachtung der Jagdflächen.

Eigenjagdbezirk:

Entsteht, wenn ein Eigentümer oder eine Eigentümergemeinschaft mindestens 75 Hektar zusammenhängende, bejagbare Fläche besitzt. Die Stadt Pforzheim verfügt über mehrere solcher Eigenjagdbezirke.

Gemeinschaftlicher Jagdbezirk:

Zusammenschluss aller bejagbaren Grundstücke einer Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören. Die Grundstückseigentümer sind automatisch Mitglied der zugehörigen Jagdgenossenschaft.

Jagdverpachtung:

Übertragung des Jagdausübungsrechts an Jäger für einen bestimmten Zeitraum (mind. 6 Jahre), verbunden mit allen Rechten und Pflichten einer gesetzeskonformen Jagd.

Natürliche Waldverjüngung:

Das Nachwachsen junger Bäume ohne Pflanzung/Saat.

Wildverbiss:

Fraßschäden durch Reh- und anderes Wild an jungen Trieben und Knospen, die das Wachstum junger Bäume hemmen oder verhindern können.

Wildschaden:

Durch Verbiss, Wühl-, Schäl- oder Fegeschäden an Pflanzen oder Grund und Boden verursachte Schäden durch Wildtiere. Da Wild herrenlos ist, greifen hier die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht. Daher wird Wildschadensersatz im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz geregelt. Nicht jeder Schaden ist ersatzpflichtig.

Schwarzwild:

Wildschweine

Eigenregie: 

Wenn ein Jagdbezirk jagdlich nicht verpachtet, sondern vom Eigentümer in eigener Verantwortung bejagt wird, so spricht man von einer Eigenregiejagd. Geläufig sind auch Begriffe wie Regiejagd oder Verwaltungsjagd. In der Regel bedient sich der Eigenjagdbesitzer angestellter Jäger oder erteilt Begehungsscheine an Jäger.

Bundesjagdgesetz (BJagdG): 

Bundesweite Rahmenregelung der Jagd

https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/BJNR007800952.html 

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG):

Regelt Jagd und Aufgaben der Jagdgenossenschaften in Baden-Württemberg

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-WildTManagGBWpIVZ 

Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG BW):

Grundlage der Waldbewirtschaftung in Baden-Württemberg

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-WaldGBWV16IVZ