Kompensationsverzeichnis
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie genehmigte Ökokonto-Maßnahmen werden gemäß Kompensationsverzeichnis-Verordnung bei den unteren Naturschutzbehörden geführt und für die Öffentlichkeit einsehbar auf den Internetseiten der Stadt- und Landkreise zur Verfügung gestellt.