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Überschwemmungsgebiete

Als Überschwemmungsgebiete gelten die Flächen, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.

Die Ausweisung als Überschwemmungsgebiet dient

  • dem Erhalt oder der Verbesserung der ökologischen Strukturen der Gewässer und ihrer Überflutungsflächen
  • der Verhinderung erosionsfördender Eingriffe
  • dem Erhalt bzw. der Rückgewinnung natürlicher Rückhalteflächen
  • der Regelung des Hochwasserabflusses

In Überschwemmungsgebieten können hierzu Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig oder für genehmigungspflichtig erklärt werden.

Bis zum Ende 2003 wurden in Baden-Württemberg alle Überschwemmungsgebiete von den unteren Wasserbehörden per Rechtsverordnung festgesetzt. Seit 2004 gelten als Überschwemmungsgebiete im Außenbereich - ohne dass es einer Festsetzung durch Verordnung bedarf -

  • Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern
  • Gebiete, die bei einem hundertjährigen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden
  • Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden

Überschwemmungsgebiete der Stadt Pforzheim

Überschwemmungsgebiet Nagold

(VO der Stadt Pforzheim vom 01.06.1993)

Schutzzweck: Erhaltung der notwendigen Retentions- und Ausuferungsflächen zur Sicherung eines weitgehend schadlosen Abflusses von Hochwasser entlang der Nagold

Größe: Das Überschwemmungsgebiet hat eine Größe von ca. 59 ha und erstreckt sich entlang der Nagold auf der Flussseite

  • links: Fluss-km 11 + 030 bis Fluss-km 0 + 000
  • rechts: Fluss-km 11 + 500 bis Fluss-km 0 + 000

Die Überschwemmungsgebietsfläche befindet sich ausschließlich auf Gemarkung des Stadtkreises Pforzheim.

Überschwemmungsgebiet Würm

(VO des Bürgermeisteramts Pforzheim vom 24.01.2002)

Schutzzweck: Sicherung eines schadlosen Hochwasserabflusses entlang der Würm

Größe: Das Überschwemmungsgebiet hat eine Größe von ca. 25,8 ha und erstreckt sich entlang der Würm auf der Flussseite

  • links: Fluss-km 05 + 500 bis Fluss-km 0 + 000
  • rechts: Fluss-km 10 + 000 bis Fluss-km 0 + 000

Die Überschwemmungsgebietsfläche befindet sich ausschließlich auf Gemarkung des Stadtkreises Pforzheim.

Überschwemmungsgebiet Enz

 (VO des Bürgermeisteramtes Pforzheim vom 27.02.2002)

Schutzzweck: Sicherung eines schadlosen Hochwasserabflusses entlang der Enz

Größe: Das Überschwemmungsgebiet hat eine Größe von ca. 52 ha und erstreckt sich entlang der Enz auf der Flussseite

  • links: Fluss-km 63 + 530 bis Fluss-km 53 + 120
  • rechts: Fluss-km 66 + 980 bis Fluss-km 53 + 120

Die Überschwemmungsgebietsfläche befindet sich ausschließlich auf Gemarkung des Stadtkreises Pforzheim.