Die Ausweisung als Überschwemmungsgebiet dient
- dem Erhalt oder der Verbesserung der ökologischen Strukturen der Gewässer und ihrer Überflutungsflächen
- der Verhinderung erosionsfördender Eingriffe
- dem Erhalt bzw. der Rückgewinnung natürlicher Rückhalteflächen
- der Regelung des Hochwasserabflusses
In Überschwemmungsgebieten können hierzu Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig oder für genehmigungspflichtig erklärt werden.
Bis zum Ende 2003 wurden in Baden-Württemberg alle Überschwemmungsgebiete von den unteren Wasserbehörden per Rechtsverordnung festgesetzt. Seit 2004 gelten als Überschwemmungsgebiete im Außenbereich - ohne dass es einer Festsetzung durch Verordnung bedarf -
- Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern
- Gebiete, die bei einem hundertjährigen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden
- Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden
Überschwemmungsgebiet Nagold
(VO der Stadt Pforzheim vom 01.06.1993)
Schutzzweck: Erhaltung der notwendigen Retentions- und Ausuferungsflächen zur Sicherung eines weitgehend schadlosen Abflusses von Hochwasser entlang der Nagold
Größe: Das Überschwemmungsgebiet hat eine Größe von ca. 59 ha und erstreckt sich entlang der Nagold auf der Flussseite
- links: Fluss-km 11 + 030 bis Fluss-km 0 + 000
- rechts: Fluss-km 11 + 500 bis Fluss-km 0 + 000
Die Überschwemmungsgebietsfläche befindet sich ausschließlich auf Gemarkung des Stadtkreises Pforzheim.
Überschwemmungsgebiet Würm
(VO des Bürgermeisteramts Pforzheim vom 24.01.2002)
Schutzzweck: Sicherung eines schadlosen Hochwasserabflusses entlang der Würm
Größe: Das Überschwemmungsgebiet hat eine Größe von ca. 25,8 ha und erstreckt sich entlang der Würm auf der Flussseite
- links: Fluss-km 05 + 500 bis Fluss-km 0 + 000
- rechts: Fluss-km 10 + 000 bis Fluss-km 0 + 000
Die Überschwemmungsgebietsfläche befindet sich ausschließlich auf Gemarkung des Stadtkreises Pforzheim.
Überschwemmungsgebiet Enz
(VO des Bürgermeisteramtes Pforzheim vom 27.02.2002)
Schutzzweck: Sicherung eines schadlosen Hochwasserabflusses entlang der Enz
Größe: Das Überschwemmungsgebiet hat eine Größe von ca. 52 ha und erstreckt sich entlang der Enz auf der Flussseite
- links: Fluss-km 63 + 530 bis Fluss-km 53 + 120
- rechts: Fluss-km 66 + 980 bis Fluss-km 53 + 120
Die Überschwemmungsgebietsfläche befindet sich ausschließlich auf Gemarkung des Stadtkreises Pforzheim.