Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten dient
- der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts.
- der Sicherung von Gebieten wegen ihrer Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbilds, wegen ihrer besonderen kulturhistorischen Bedeutung oder wegen ihrer Bedeutung für die Erholung
Landschaftsschutzgebiete sind somit ein Instrument zum Schutz der natürlichen abiotischen Ressourcen wie Luft, Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer. Sie eignen sich auch als Ergänzungs- und Pufferflächen für Naturschutzgebiete, die einem strengeren Schutz unterliegen. Landschaftsschutzgebiete werden in Baden-Württemberg von der unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen.
In Pforzheim
In Pforzheim gibt es zwei Landschaftsschutzgebiete:
Landschaftsschutzgebiet für den Stadtkreis Pforzheim
Größe: ca. 6000 ha
Die Größe dieses Landschaftsschutzgebiets entspricht ca. 60 % der Stadtfläche. Es erstreckt sich von den wärmebegünstigten Landschaften im Norden der Stadt bis zu den Rodungsinseln der als Waldhufendörfer entstandenen Stadtteile Büchenbronn, Huchenfeld und Hohenwart im Süden. Mit eingeschlossen sind die typischen Wälder des Nordschwarzwalds mit ihren Klingen und steilen Hängen, einzelne Erhebungen wie der Wallberg und Wartberg und natürlich die Landschaften entlang der Flussläufe von Enz, Nagold und Würm.
Landschaftsschutzgebiet "Unteres Würmtal"
Größe: 6 ha
Dieses Landschaftsschutzgebiet steht im Zusammenhang mit dem gleichnamigen Naturschutzgebiet und stellt im Wesentlichen Betriebsflächen im unteren Würmtal unter Schutz. Schutzzweck ist vor allem die Erhaltung der kulturhistorisch geprägten Eigenart und Nutzung der Landschaft. Außerdem geht es um die Sicherung des ökologisch notwendigen Ergänzungsraums für das Naturschutzgebiet und seine Tierwelt. Die Verordnung wurde 1995 erlassen.