Was ist "Lärmkartierung"
Strategische Lärmkartierung bedeutet die Erfassung und Darstellung der Geräuschbelastung der Bevölkerung anhand von Lärmkarten und die Ermittlung der Zahl der von Lärm betroffenen Menschen, der Anzahl der betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern sowie der belasteten Flächen (Betroffenheitsanalyse). Die Vorgehensweise bei der Strategischen Lärmkartierung ist dabei in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) detailliert geregelt. Die Lärmkarten sind danach getrennt für die einzelnen Lärmarten (in Pforzheim der Straßenverkehr, der Schienenverkehr auf nicht-bundeseigenen Strecken und bestimmte Industrie- und Gewerbegelände) und jeweils für die Betrachtungszeiträume LDEN(Day-Evening-Night) (Lärmindex für den ganzen Tag) und LNight (Lärmindex für die Nacht von 22 – 6 Uhr) zu erstellen. Die Erstellung der Lärmkarten erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen, standardisierten Berechnungsverfahrens, Lärmmessungen sind nach der Verordnung über die Lärmkartierung nicht vorgesehen.
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Die Lärmkarten bestehen im Wesentlichen aus Isophonen-Lärmkarten mit farblich abgestuften Isophonen-Bändern mit einer Klassenbreite von 5 dB(A), farblich damit korrespondierenden Gebäudelärmkarten, falls bei einer Lärmart eine größere Anzahl von Betroffenen festgestellt wurde, und tabellarischen Angaben über die geschätzte Anzahl der Betroffenen, die in Gebieten wohnen, die innerhalb der Isophonen-Bänder liegen, über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in diesen Gebieten.
Die erste Lärmkartierung (Runde 1) für den Ballungsraum Pforzheim stammt aus dem Jahr 2008. Die Datengrundlage hierzu basiert auf Straßenverkehrszählungen aus den Jahren 1998 und 2005. Die Ergebnisse dieser Erstkartierung wurden im Mai 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Im Rahmen der anschließenden Lärmaktionsplanung wurde das Straßennetz mit Verkehrszahlen aus dem Jahr 2008 aktualisiert und damit eine Neuberechnung der Lärmkarten vorgenommen sowie im Jahr 2012 die Anzahl der Betroffenen neu berechnet (Runde 2).
Die zweite umfassende Lärmkartierung (Runde 3) für den Ballungsraum Pforzheim wurde im Jahr 2017 auf der Grundlage einer umfangreichen Verkehrserhebung, einem aktualisierten Verkehrsmodell und einem neuen Geländemodell, jeweils aus dem Jahr 2016, vorgenommen und im Februar 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Entsprechend dem 5-Jahres-Rhythmus stand in den Jahren 2022/2023 die nächste Runde (Runde 4) der Lärmkartierung an. Dabei waren neue Anforderungen an die Lärmkartierung zugrunde zu legen. Hierzu waren die im Jahr 2018 vom Bundesumweltministerium und Bundesverkehrsministerium bekannt gemachten, EU-weit einheitliche, verbindliche Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm, insbesondere die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege Industrie und Gewerbe -BUB) und die Berechnungsmethode zur Ermittllung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB) anzuwenden und erstmalig auch die gesundheitlichen Auswirkungen des Umgebungslärms zu ermittleln und zu bewerten.
Im Rahmen der Lärmkartierung Runde 4 wurden folgende Lärmarten untersucht:
- 16 Industrie- und Gewerbegelände, auf denen sich eine oder mehrere Anlagen im Sinne der Industrieemissionsrichtlinie, sogenannte IED-Anlagen, befinden,
- ca. 265 km Straßen, bestehend aus ca. 134 km Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 8.219 Kfz pro Tag und ca. 131 km sonstige Straßen mit mehr als 4.000 Kfz pro Tag,
- ca. 5,6 km Schienenstrecken im Zuständigkeitsbereich der AVG (Ergänzung: die bundeseigenen Schienenstrecken werden deutschlandweit vom Eisenbahnbundesamt kartiert).
Nach der Verordnung über die Lärmkartierung hat die Stadt Pforzheim die Öffentlichkeit über die Lärmkarten in verständlicher Darstellung und leicht zugänglichen Formaten zu informieren. Für die Verbreitung sollen elektronische Kommunikationsmittel, z. B. Verknüpfungen zu Internet-Seiten, auf denen die zu verbreitenden Lärmkarten zu finden sind, verwendet werden. Mit der nachfolgenden Veröffentlichung der Strategischen Lärmkarten auf der Homepage der Stadt Pforzheim wird diesen Anforderungen in vollem Umfang Rechnung getragen.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Strategischen Lärmkartierung mit bestehenden Grenz-, Richt- oder Orientierungswerten nationaler Vorschriften (z.B. 16. BImSchV, VLärmSchR 97, TA Lärm, DIN 18005/1) nur sehr eingeschränkt verglichen werden können, da die Berechnungsverfahren nach der Umgebungslärmrichtlinie sich in einigen Punkten (z.B. Berechnungszeiträume, Zu- und Abschläge) von den nationalen Richtlinien unterscheiden. Insbesondere wird der Abendzeitraum (18 – 22 Uhr) mit einem Zuschlag von 5 dB(A) und der Nachtzeitraum (22 – 6 Uhr) mit einem Zuschlag von 10 dB(A) versehen.
Ergebnisse der Lärmkartierung 2017
Lärm- und Konfliktkarten
Lärmkarten für die Industrie- oder Gewerbegelände (IED-Anlagen)
Lärmkarten für den Straßenverkehr
Lärmkarten für die privaten Bahnstrecken
Betroffenheitsanalyse
- Industrie- und Gewerbelärm11 KB(Betroffene Menschen je Pegelklasse / Betroffene Wohnungen, Schulgebäude, Krankenhausgebäude und Flächen in Pegelbereichen)
- Straßenverkehrslärm18 KB(Betroffene Menschen je Pegelklasse / Betroffene Wohnungen, Schulgebäude, Krankenhausgebäude und Flächen in Pegelbereichen)
- Schienenverkehrslärm11 KB(Betroffene Menschen je Pegelklasse / Betroffene Wohnungen, Schulgebäude, Krankenhausgebäude und Flächen in Pegelbereichen)
Hotspot-Analyse
Um sinnvolle Aktionsbereiche bilden und eine Priorisierung dieser Aktionsbereiche vornehmen zu können, wurde in Ergänzung der Lärm- und Konfliktkarten und der Betroffenheitsanalyse noch eine Hotspot-Analyse vorgenommen. Hierdurch wird festgestellt, wo besonders viele Personen durch besonders hohe Geräuscheinwirkungen betroffen sind.
Die Priorisierung der Aktionsbereiche erfolgt dabei nach folgendem Muster:
- Vordringlicher Bedarf: Betroffene mit sehr hohen Belastungen von über 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts
- Kurz- bis mittelfristiger Bedarf: Betroffene mit hohen Belastungen von über 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts
- Mittel- bis langfristiger Bedarf: Betroffene mit Belastungen von über 55 dB(A) tags bzw. 50 dB(A) nachts
Karten Hotspot-Analyse
- Plan-Nr. 154 MB
- Plan-Nr. 164 MB
- Plan-Nr. 174 MB
- Plan-Nr. 184 MB
- Plan-Nr. 194 MB
- Plan-Nr. 204 MB
Ergebnisse der Lärmkartierung 2023
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2023 (Runde 4) sind nicht oder nur sehr eingeschränkt mit den Ergebnissen der bisherigen Lärmkartierungen (Runde 1 – 3) vergleichbar, da neue, EU-weit einheitliche Berechnungsverfahren anzuwenden waren (siehe oben). Tendenziell werden mehr lärmbelastete Flächen und deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen, obwohl sich die Lärmsituation nicht wesentlich geändert hat oder sogar Lärmschutzmaßnahmen ergriffen wurden. Wesentliche Gründe hierfür sind:
- die Emissionen im Straßenverkehr werden wesentlich detaillierter modelliert,
- die Schallausbreitung wird wesentlich komplexer modelliert,
- die Belastetenzahlen werden anders ermittelt,
- die Rundungsregel für die Bildung der ausgewiesenen Pegelklassen wurde geändert.
Abschlussbericht
Lärmkarten für die Industrie- oder Gewerbegelände (IED-Anlagen)
Lärmkarten für den Straßenverkehr
Lärmkarten für die privaten Bahnstrecken
Betroffenheitsanalyse
- Tabellen_Straßen.pdf244 KB