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Schallschutzfensterprogramm Pforzheim

Kern der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Pforzheim ist ein Maßnahmenkatalog mit insgesamt 13 Schallschutzmaßnahmen.

Neben aktiven Maßnahmen enthält der Lärmaktionsplan als passive Maßnahme auch ein Schallschutzfensterprogramm (Maßnahme M 05). Das Schallschutzfensterprogramm soll zum einen der Schließung der Lücke, die die aktiven Maßnahmen vor allem an den Straßen hinterlassen, bei denen die Auslösewerte nicht flächig, sondern nur bei einzelnen Gebäuden überschritten werden, zum anderen als Zusatzmaßnahme zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse an Straßen, wo an den Gebäuden trotz der beschlossenen Maßnahmen die Auslösewerte weiterhin überschritten werden, dienen.

Nach den Ergebnissen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans sind ca. 16.600 Personen ganztägig und zusätzlich ca. 11.000 Personen in der Nacht sehr hohen Belastungen ausgesetzt. Ein Großteil dieser Personen kann teilweise kurz- oder auch mittel- bis langfristig durch aktive Schallschutzmaßnahmen entlastet werden. Für die verbleibenden Betroffenheiten sowie als kurzfristige Maßnahme soll das Schallschutzfensterprogramm Pforzheim Abhilfe schaffen.

Das Schallschutzfensterprogramm Pforzheim basiert auf einer Anteilsfinanzierung von Schallschutzfenstern und -türen bei Wohnräumen sowie zusätzlich von Lüftungsanlagen bei Schlafräumen in Gebäuden, bei denen im Rahmen der Lärmaktionsplanung eine Überschreitung der Auslösewerte festgestellt wurde und die bereits durchgeführten bzw. in den nächsten 5 Jahren vorgesehenen weiteren Maßnahmen des Lärmaktionsplans zu keiner Unterschreitung der Auslösewerte führen. Die Zuschusshöhe beträgt dabei maximal 75 % der förderfähigen Kosten.

Antragsberechtigt sind betroffene Haus- und Wohnungseigentümer sowie Erbbauberechtigte. Bei vermieteten Wohnungen sind die Mieter vor Beginn der Maßnahme auf den beabsichtigten Umfang, die hierbei entstehenden Kosten und die sich daraus gegebenenfalls ergebende Mieterhöhung hinzuweisen. Dabei dürfen die durch die Zuschüsse gedeckten Kosten der Schallschutzmaßnahme nicht auf die Miete umgelegt werden.

Das Schallschutzfensterprogramm Pforzheim wurde im April 2023 vom zuständigen Bau- und Liegenschaftsausschuss beschlossen und ist am 20.04.2023 in Kraft getreten. Die Richtlinien und die erforderlichen Antragsformulare sind elektronisch über die unten aufgeführten Links bzw. in Papierform beim Amt für Umweltschutz erhältlich.

Richtlinie | Lärmkarte | Antrag