Lärmaktionsplanung
Fortschreibung 2018 bis 2024
Einführung
Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu formulieren. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie und das Bundesimmissionsschutzgesetz geben hierzu lediglich Mindestanforderungen für den Lärmaktionsplan und die Form der Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Mindestanforderungen sind:
- eine Bewertung der Lärmsituation im Ballungsraum Pforzheim
- eine Darstellung der vorhandenen oder bereits geplanten Lärmminderungsmaßnahmen
- ein Maßnahmenkatalog für die nächsten Jahre, einschließlich langfristiger Strategie
- Aussagen zu Kosten und Nutzen
- Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung
Dabei sind Maßnahmen der Verkehrsplanung und der Raumordnung, auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, eine Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, die Verringerung der Schallübertragung sowie verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize in Betracht zu ziehen.
Fortschreibung 2024
Aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung 2023, insbesondere der Überschreitung der für den vordringlichen bzw. den kurz- bis mittelfristigen Handlungsbedarf empfohlenen Pegel von 70 bzw. 65 dB(A) am Tag und 60 bzw. 55 dB(A) in der Nacht, ist es erforderlich, den Lärmaktionsplan der Stadt Pforzheim vom Dezember 2020 fortzuschreiben.
Nachdem sich bei der Lärmkartierung 2023 erneut herausgestellt hat, dass der Straßenverkehr der größte Lärmverursacher ist, sind weitere Maßnahmen in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zur Verringerung des Straßenverkehrslärms zu prüfen, beispielsweise
- verkehrslenkende Maßnahmen (z.B. Verkehrsverlagerungen, Reduzierung des LKW-Anteils)
- verkehrsregelnde Maßnahmen (z.B. Beschränkung der Geschwindigkeit, Verkehrsberuhigungen)
- bauliche Maßnahmen (z.B. Kreisverkehre)
- Lärmschutzeinrichtungen an Straßen
- Schallschutzfenster
Darüber hinaus sollen die ausgewiesenen ruhigen Gebiete überprüft und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsitution der Gebiete identifiziert werden. Ruhige Gebiete sind zum einen großflächigere Landschaftsräume außerhalb der Bebauung, die der Erholung dienen und im Kernbereich der Flächen eine Lärmbelastung (LDEN) von ≤ 55 dB(A) aufweisen und zum anderen innerstädtische Grün- und Erholungsflächen mit hoher Aufenthaltsfunktion, die von der Bevölkerung unabhängig von der tatsächlichen Lärmbelastung als ruhig empfunden werden. Ziel der Ausweisung ruhiger Gebiete im Lärmaktionsplan ist es, diese Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.
Auch bei der erneuten Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv zu beteiligen, insb. durch Mitwirkung an der Ausarbeitung von Maßnahmenvorschlägen, durch Anhörung über Maßnahmenvorschläge und durch Unterrichtung über getroffene Entscheidungen. Dabei sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen und die Ergebnisse der Mitwirkung zu berücksichtigen.
In Ermangelung verbindlicher Vorgaben für die Durchführung der Lärmaktionsplanung ist in Pforzheim vorgesehen, das Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplans an das Bebauungsplanverfahren nach Baugesetzbuch anzulehnen und ggf. um weitere Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung, z.B. der Nutzung der Bürgerbeteiligungsplattform, zu ergänzen. Hierdurch sind die Einbeziehung der gemeinderätlichen Gremien sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit angemessen sichergestellt.
Um den Lärmaktionsplan auf eine breite Basis zu stellen und alle möglichen und geeigneten Maßnahmen prüfen zu können, ermuntert die Stadt Pforzheim alle Betroffenen und Interessierten, sich aktiv an der Aufstellung des Lärmaktionsplans zu beteiligen und mögliche Maßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms vorzuschlagen. Vorschläge und Anregungen können aber auch schriftlich beim Amt für Umweltschutz eingereicht werden. Die Stadtverwaltung Pforzheim ist für jede Anregung dankbar.