Kött, Martha („Ungehorsam“)
Martha Kött ist am 26.2.1887 in Höfen bei Winnenden geboren. Sie und ihr Mann Eugen haben zwei Söhne, die zur Wehrmacht gepresst werden. Sie ist 1943 Wirtin der Gaststätte „Seehaus“ im Hagenschieß. Die Nazis verhaften sie am 24.10.1943 um 22.30 Uhr im „Seehaus“ und sperren sie wie Elfriede Bartel, Gunda Burkhardt, Maria Haettich, Luzia Schell und Lore Sickinger - siehe jeweils dort - wegen „Teilnahme an einer unerlaubten Tanzveranstaltung“ für 24 Stunden in polizeiliches Gewahrsam ins Gefängnis Pforzheim. Hintergrund ist die Polizeiverordnung des Reichsinnenministeriums vom 17.1.1942, nach der alle „öffentlichen Tanzlustbarkeiten“ verboten sind. Angedroht sind Haftstrafen bis 6 Wochen oder Geldstrafen. Strikt verboten sind öffentliche und auch private Tanzveranstaltungen ab Februar 1943 nach der Schlacht von Stalingrad mit der Kapitulation der 6. Armee. Der NS-Propagandist Walter May-Hermannstadt verteidigt das Verbot am 11. April 1943: „Das Tanzverbot ist ein Ausdruck der Solidarität der Jugend mit der kämpfenden Front.“
Das weitere Schicksal von Martha Kött ist nicht bekannt.
Quelle:
GLA KA 509 - 1689