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Glossar

Glossar
Das Glossar enthält Erklärungen zu häufig benutzten Begriffen und Abkürzungen, die in den einzelnen Biographien mit * gekennzeichnet sind. Sie dienen einer ersten knappen Information, enthalten Verweise und können zu weiteren Recherchen u.a. im Internet anregen. Das Glossar ist inhaltlich und sprachlich auf Lernende der 9. Klassen ausgerichtet.

Adventisten:                                                                                                                       
evangelische Freikirche, bei der die bald erwartete Ankunft von Jesus Christus im Vordergrund steht und die die Beteiligung an Kriegen ablehnt, 1936 verboten. Die Begründung des Verbotes ist enthalten in einem Schreiben der Gestapo vom 29. April 1936: „...wird für das gesamte Reichsgebiet aufgelöst und verboten. Das Vermögen wird beschlagnahmt... Die "Siebenten-Tags-Adventisten-Reformbewegung" verfolgt unter dem Deckmantel der religiösen Betätigung Ziele, die der Weltanschauung des Nationalsozialismus zuwiderlaufen. Die Anhänger dieser Sekte verweigern den Wehrdienst und lehnen es ab, den Deutschen Gruß anzuwenden. Sie erklären offen, dass sie kein Vaterland kennen, sondern international eingestellt seien und alle Menschen als Brüder betrachten. Da das Verhalten dieser Sekte geeignet ist, Verwirrung unter der Bevölkerung zu erregen, war ihre Auflösung zum Schutz von Volk und Staat erforderlich. gez. Heydrich.“ (Bundesarchiv Berlin R58/405 fol.41)

Aktion Gitter:                                                                                                                          
Verhaftung von über 5 000 tatsächlichen oder vermuteten Regime-GegnerInnen ab dem 22.8.1944; vorangegangen war die Verhaftungswelle bei der Suche nach Mitbeteiligte an dem Attentat am 20.7.1944 bzw. den damit verbundenen Plänen; die in „Schutzhaft“ Genommenen werden für Wochen in Konzentrationslager eingesperrt – siehe auch: https://www.baden18-45.de/lexikon/#37/aktion-gewitter---aktion-gitter

Anthroposophen:                                                                                                                         
Vereinigung von AnhängerInnen der von Rudolf Steiner entwickelten esoterischen Weltanschauung; die Anthroposophische Gesellschaft wurde 1935 von den NS-Machthabern wegenihrer angeblichen „Verbindungen zu Freimaurern, Juden und Pazifisten“ als gegnerische Organisation verboten – siehe auch: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/politik/rezension-sachbuch-kraeutergaerten-und-feldfruechte-110715.html

Arbeitserziehungslager:                                                                                                                         
Straflager, die in erster Linie der Disziplinierung und Umerziehung von Andersdenkenden, politischen GegnerInnen, ArbeitsverweigerInnen und Langzeit-Arbeitslosen dienen. Sie werden ab 1940 von der Geheimen Staatspolizei errichtet, oft in finanzieller Zusammenarbeit mit von der Zwangsarbeit profitierenden Firmen; die Eingesperrten müssen meist schwere körperliche Arbeit unter unzureichender Ernährung, mangelnder Hygiene und fehlender ärztlicher Versorgung leisten – siehe auch: „https://www.gedenken-nt.de/dokumente/sogenannte-arbeitserziehungslager/

Arbeitsvertragsbruch:                                                                                                                                      
in der NS-Zeit gab es keine freie Wahl des Arbeitsplatzes, keine tatsächlich freien Arbeitsverträge incl. Kündigungsrecht, erst recht nicht mit freier gewerkschaftlicher Betätigung oder gar Streikrecht, alle ArbeiternehmerInnen waren quasi „dienstverpflichtet“; unter „Arbeitsvertragsbruch“ sind „Delikte“ wie Fernbleiben vom Arbeitsplatz, unerlaubte Entfernung vom Arbeitsplatz, Arbeitsbummelei, mangelnde Arbeitsleistung, Dienstpflichtverletzung, Arbeitsverweigerung… subsumiert – siehe auch: „Arbeitsverweigerung“ 

Arbeitsverweigerung:                                                                                                                           
alle Formen von Arbeitsverweigerung wie Fernbleiben vom Arbeitsplatz, Bummelantentum (tatsächliches oder unterstelltes Langsam-Arbeiten), Sabotage (tatsächliche oder unterstellte fehlerhafte Arbeitsleistung) auch von ZwangsarbeiterInnen und Kriegsgefangenen – siehe auch „Arbeitsvertragsbruch“

Deutsche Friedens-Gesellschaft (DFG):                                                                                              
die DFG wirbt für Kriegsdienstverweigerung und internationale Schiedsgerichtsbarkeit, 1933 verboten – siehe auch: https://www.baden18-45.de/lexikon/#193/pazifismus     

Deutsch-Nationale Volkspartei (DNVP):                                                                             
nationalistische antisemitische Partei, die die Republik ablehnt und im Oktober 1931 mit der NSDAP die sog. „Harzburger Front“ bildet – siehe auch: https://heartfield.adk.de/glossar

Deutscher Metallarbeiter-Verband (DMV):                                                                                     
1891 gegründete Gewerkschaft, Vorläufer der heutigen Industrie-Gewerkschaft Metall, am 2.5.1933 zwangsweise aufgelöst – siehe auch: DGB 2013, S. 36 f.

Dreier-Gruppe:                                                                                                                             
kleine Widerstandsgruppe, zum Schutz gegen Verfolgung und Verrat streng von anderen Gruppen abgeschlossen, nur die Leitung der Gruppe hat Kontakt zu anderen Gruppen-Leitungen

Eiserne Front:                                                                                                                 
Zusammenschluss zur Verteidigung der Republik, im Dezember 1931 gegründet vom Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, der SPD, dem ADGB (Allg. Deutscher Gewerkschaftsbund), dem AfA (Allg. freier Angestelltenbund) und dem Arbeiter-Turn- und Sportbund – siehe auch: https://heartfield.adk.de/glossar

Ernste Bibelforscher:                                                                    
heute „Zeugen Jehovas“ – siehe dort: christliche Glaubensgemeinschaft, deren Mitglieder mit Berufung auf die Bibel ablehnen, einen Eid oder Kriegsdienst zu leisten – siehe auch: https://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/ravensbrueck/60783/s-z 

Freidenkerverband: 
atheistischer Verband gegen jeglichen Einfluss von Religionsgemeinschaften auf den Staat, für die Streichung des Religions-Unterrichts und für die Abschaffung des § 218; den Parteien der Arbeiterbewegung nahestehend, 1933 verboten – siehe auch: http://www.zerstoerte-vielfalt-humanismus.de/tafel6.html

„Heimtücke-Gesetz“:                                                                                                               
„Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen“ vom 20.12.1934, schränkt das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisiert alle kritischen Äußerungen, die angeblich „das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigen“; der § 2 lautet: „Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht…“, wird mit Gefängnis unbestimmter Dauer bestraft. Als „öffentlich“ gelten Äußerungen auch dann, wenn der Beschuldigte „damit rechnen muss, dass die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.“

Hirsch-Dunckerscher Gewerkverein:                                                                                            
liberale Gewerkschaft im Gegensatz zu den von der SPD dominierten freien Gewerkschaften, 1933 verboten – siehe auch: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/innenpolitik/ hirsch-dunckersche-gewerkvereine.html

Hochverrat bzw. Landesverrat:                                                                                                               
Nach §§ 80 - 87 des Reichs-Straf-Gesetz-Buches die Anschuldigung, gewaltsam die Verfassung des Reichs zu ändern oder den Reichspräsidenten, den Reichskanzler oder ein anderes Mitglied der Reichsregierung seiner verfassungsmäßigen Gewalt zu berauben, ebenso die Verabredung eines solchen Unternehmens, die Vorbereitung oder der öffentliche Aufruf dazu, etwa im Rundfunk sowie die Herstellung und Verbreitung von Druckschriften, Schallplatten oder bildlichen Darstellungen mit hochverräterischem Inhalt“

Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF):
Gewerkschaftsdachverband (hauptsächlich für Seeleute, Hafenarbeiter und Eisenbahner), der den Widerstand gegen den NS im „Reich“ und gegen den Militärputsch Francos in Spanien 1936 unterstützt – siehe auch: http://docplayer.org/79113632-Gewerkschafterin-lina-kant-im-widerstand-gegen-die-nazis-pforzheim-amsterdam-london.html

Kampfbund gegen den Faschismus:                                                                                             
1930 nach dem Verbot des Roten Frontkämpfer-Bundes gegründete Organisation der KPD

Kommunistischer Jugend-Verband Deutschlands (KJVD):                                      
Jugendorganisation der KPD

Kommunistische Partei Deutschlands (KPD):                                                                                   
1918/19 gegründet, Arbeiterpartei, orientiert am Gesellschaftsmodell der Sowjetunion, trat in den Wahlkämpfen des Jahres 1932 an mit der Parole: „Wer Hitler wählt, wählt Krieg!“, 1933 verboten – siehe auch: https://heartfield.adk.de/glossar

Möttlinger Gemeinschaft:                                                                                                          
evangelische Freikirche, lehnt die Vorstellungen der „Deutschen Christen“, einer der NSDAP nahestehenden Gruppierung, ab, am 12. November 1938 verboten 

Naturfreunde:                                                                                                                               
1895 von „wanderlustigen und naturverbundenen Arbeitern und Arbeiterinnen“ gegründet, der SPD, der KPD und den Gewerkschaften nahestehend, 1933 verboten – siehe auch:  DGB 2013, S. 10

Polenverordnung:​​​​​                                                                                                           
Die „Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums“ vom 8.3.1940 und weitere Verordnungen umfassten u.a. folgende Vorschriften:

  • Kennzeichnungspflicht für polnische Zwangsarbeiter (ein „P“ musste deutlich sichtbar an jedem Kleidungsstück befestigt werden)
  • geringere Löhne als für deutsche Arbeiter
  • weniger und/oder schlechtere Verpflegung als Deutsche
  • das Verlassen des Aufenthaltsortes war verboten
  • Ausgangssperre ab der Dämmerung
  • der Besitz von Geld oder Wertgegenständen, Fahrrädern, Fotoapparaten oder Feuerzeugen war verboten
  • der Besuch von Gaststätten oder Tanzveranstaltungen war verboten
  • die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln war verboten

Der Kontakt von Polen mit Deutschen war strengstens verboten, selbst der gemeinsame Kirchenbesuch. Die strafrechtlichen Bestimmungen wurden teilweise recht weit ausgelegt, so dass auch so genannte „unsittliche Berührungen“ bestraft werden konnten. Zuwiderhandlungen wurden mit einer Einweisung in ein Arbeitserziehungslager oder ohne weitere Gerichtsverhandlung mit dem Tode bestraft.

Reichsarbeitsdienst:                                                                                                                             
ab 1935 Arbeitsdienstpflicht für alle Jugendlichen – siehe auch: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/ns-organisationen/reichsarbeitsdienst-rad.html

Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold:                                                                                                 
1924 als „Bund republikanischer Kriegsteilnehmer“ gegründeter Verband zum Schutz der demokratischen Republik, der SPD und den Gewerkschaften nahestehend, 1933 verboten – siehe auch: https://heartfield.adk.de/glossar

Reichstags-Brand:                                                                                                                                  
Brand des Reichstags in der Nacht vom 27. auf den 28.2.1933, Anlass für die sogenannte  „Reichstagsbrand-Verordnung“ vom 28.2.1933 („Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“), vom Kabinett Hitler beschlossen und von Reichspräsident Hindenburg unterzeichnet; sie setzt die Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft – siehe auch: https://heartfield.adk.de/glossar

Réseau Alliance:                                                                                                                  
französische Widerstandsgruppe, Haupttätigkeiten sind Spionage in Zusammenarbeit mit dem britischen Geheimdienst und Rettung von Flüchtenden; da die Mitglieder von "Réseau Alliance" Tiernamen als Decknamen benutzen, erhält die Gruppe von der deutschen Spionage-Abwehr die Bezeich­nung "Arche Noah" – siehe auch: https://www.pforzheim.de/stadt/stadtgeschichte/gedenken-friedenskultur/gedenktage/gedenken-an-die-resistance-opfer-des-reseau-alliance.html

Résistance:                                                                                                                          
französische Widerstandsbewegung gegen die NS-Besatzung ab 1940 – siehe auch: https://www.gedenkorte-europa.eu/de_de/article-resistance.html

Revolutionäre Gewerkschafts-Opposition (RGO):                                                                                                                               
der KPD nahestehende Gewerkschaft, 1933 verboten – siehe auch: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/innenpolitik/revolutionaere-gewerkschaftsopposition.html

Rote Hilfe (RH):                                                                                                                   
Rechtshilfe-Organisation gegen staatliche Repression, der KPD nahestehend, unterstützt von Albert Einstein, Kurt Tucholsky, Käthe Kollwitz, Heinrich Zille, Heinrich Mann, Erich Mühsam, Magnus Hirschfeld, Otto Dix, Max Liebermann, Erwin Piscator, Carl von Ossietzky, Heinrich Vogeler und anderen, 1933 verboten – siehe auch: https://www.rote-hilfe.de/literaturvertrieb/geschichte-der-roten-hilfe/broschuere-helft-den-gefangenen-in-hitlers-kerkern

Roter Front-Kämpfer-Bund (RFB):                                                                                      
Selbstschutz-Verband, der KPD nahestehend, 1929 verboten, illegal weitergeführt, Nachfolgeorganisation ist der „Kampfbund gegen den Faschismus“ – siehe auch: https://heartfield.adk.de/glossar

„Rundfunk-Verbrechen“:                                                                                                                    
die „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“ vom Sept. 1939 bedroht das Abhören nichtdeutscher Sender und das Verbreiten dieser Nachrichten mit der Todesstrafe – siehe auch: https://www.baden18-45.de/lexikon/#24/feindsender

„Schutzhaft“:                                                                                                                     
verharmlosende Bezeichnung für die Inhaftierung politischer Gegner der NSDAP durch Polizei bzw. Gestapo v.a. in der Frühphase des NS-Regimes, ohne Anklage und Urteil, ohne die Möglichkeit von Rechtsmitteln oder richterliche Kontrolle nach § 2 der „Reichstagsbrand-Verordnung“ vom 28.2.1933, die die Weimarer Verfassung außer Kraft setzt – siehe auch: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/etablierung/schutzhaft/

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD):                                                                              
1875 als parlamentarische Interessensvertretung abhängig Beschäftigter gegründet, 1933 verboten – siehe auch: https://heartfield.adk.de/glossar

Sozialistische Arbeiter-Jugend (SAJ):                                                                                          
Jugend-Organisation der SPD, ab 1931 in Pforzheim Hinwendung zur SAP, 1933 verboten

Sozialistische Arbeiter-Partei (SAP):                                                                                                     
1931 linke Abspaltung von der SPD, lehnt den Bau von Panzerkreuzern ab und fordert die Zusammenarbeit aller Arbeiterparteien und Gewerkschaften gegen das Anwachsen der NSDAP, 1933 verboten – siehe auch: https://media.offenes-archiv.de/Rathausausstellung _2010_ Widerstand_14.pdf

Spanien:                                                                                                                                 
Teilnahme an der Verteidigung der spanischen Republik 1936 gegen den Militärputsch Francos und gegen die Unterstützung Francos durch die Nazi-Söldner der „Legion Condor“ – siehe auch: https://heartfield.adk.de/glossar und https://nordbaden.dgb.de/++co++1c3f1938-944f-11e6-8a97-525400e5a74a

Special Operations Executive (SOE):                                                                                    
Spionage- und Sabotageorganisation des britischen Geheimdienstes v.a. in Frankreich und anderen von der Nazi-Wehrmacht besetzten Ländern – siehe auch: https://www.gedenkorte-europa.eu/de_de/article-soe-special-operations-executive.html

„Ungehorsam“:                                                                                                                                      
Verstoß gegen Erlasse, Polizeiverordnungen und Anordnungen des NS-Regimes wie z.B. das Verbot „öffentlicher Tanzlustbarkeiten“, auch Verstöße gegen die sog. „Polen-Verordnungen“ bzw. die „Verordnung über Ostarbeiter“

„verbotener Umgang“:                                                                                                                     
durch die „Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutz der Wehrkraft des Deutschen Volkes“ vom 25. November 1939 werden „Wehrmittelbeschädigung, Störung eines wichtigen Betriebs, Teilnahme an einer wehrfeindlichen Verbindung, privater Umgang mit Kriegsgefangenen…“ mit hohen Strafen belegt; § 4 Absatz 1 der Verordnung droht:  „Wer vorsätzlich gegen eine zur Regelung des Umgangs mit Kriegsgefangenen erlassene Vorschrift verstößt oder sonst mit einem Kriegsgefangenen in einer Weise Umgang pflegt, die das gesunde Volksempfinden gröblich verletzt, wird mit Gefängnis, in schweren Fällen mit Zuchthaus bestraft“.

Verordnung über Ostarbeiter:                                                                                                                        
Nach dem Überfall auf die Sowjetunion kommen mit den „Ostarbeiter-Erlassen“ vom 20. Februar 1942 nach dem Vorbild der Polen-Erlasse noch schärfer gefasste Bestimmungen für sowjetische Kriegsgefangene und ZivilarbeiterInnen (sogenannte Ostarbeiter) und Deportierte hinzu. Die „Ostarbeiter-Erlasse“ enthielten z. B. folgende Bestimmungen:

  • Verbot, den Arbeitsplatz zu verlassen
  • Verbot, Geld und Wertgegenstände zu besitzen
  • Verbot, Fahrräder zu besitzen
  • Verbot, Fahrkarten zu erwerben
  • Verbot, Feuerzeuge zu besitzen
  • Kennzeichnungspflicht: ein Stoffstreifen mit der Aufschrift „Ost“ musste gut sichtbar auf jedem Kleidungsstück befestigt werden
  • Betriebsführer und Vorarbeiter besaßen ein Züchtigungsrecht.
  • schlechtere Verpflegung als für Deutsche
  • weniger Lohn als Deutsche
  • Verbot jeglichen Kontakts mit Deutschen, selbst der gemeinsame Kirchenbesuch war verboten.
  • gesonderte Unterbringung der Ostarbeiter, nach Geschlechtern getrennt
  • bei Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen bzw. Widersetzlichkeiten drohte die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager, die Bedingungen in diesen Lagern ähnelten denjenigen eines Konzentrationslagers.
  • Verbot des Geschlechtsverkehrs mit Deutschen; darauf stand zwingend die Todesstrafe.

„Verschub“:                                                                                                               
Gefangenentransport

„Wehrkraft-Zersetzung“:                                                                                                                      
in der „Kriegssonderstrafrechtsverordnung“ ab dem 26.8.1939 mit der Todesstrafe belegt, umfasst u.a. Kriegsdienstverweigerung und Aufforderung zur Kriegsdienstverweigerung, negative Äußerungen über die Wehrmacht und den Kriegsverlauf, Desertion bzw. Aufforderung zur Desertion, Selbstverstümmelung – siehe auch: https://jugend1918-1945.de/

Zentrum:                                                                                                                                        
Partei des politischen Katholizismus, setzt sich für die Republik und für den Ausbau des Sozialstaates ein, 1933 erzwungene „Selbstauflösung“ – siehe auch: https://www.deutschlandfunk.de/das-ende-der-letzten-demokraten.871.de.html?dram:article_id=126292

Zeugen Jehovas:                                                                                                                            
früher „Ernste Bibelforscher“, Glaubensgemeinschaft, 1933 verboten - siehe oben: Ernste Bibelforscher