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Service & Beratung

Die Untere Denkmalschutzbehörde Pforzheim bietet Service und Beratung in Sachen Denkmalschutz und Denkmalpflege. Sie pflegt die Denkmalliste, führt Verfahren und bewacht den Bestand. Erfahren Sie hier mehr über die Aufgaben und Besonderheiten des Denkmalschutzes.

Was ist Denkmalschutz?

Baudenkmale bilden unter den vielfältigen Kulturdenkmalen die größte Gruppe. Sie können sowohl Einzelbauwerke als auch Gebäudegruppen sein. Als Geschichtsquellen enthalten Baudenkmale Informationen über die Lebensweise und Arbeitswelt ihrer Entstehungszeit und machen diese für uns anschaulich. Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, diese denkmalrelevanten Substanzen als Träger der historischen Information so lange wie möglich unverfälscht zu erhalten. Baudenkmale sind Ausdruck von Kontinuität und stetigem Fortschritt. 

Der Grundsatz der Landesdenkmalpflege Baden-Württemberg "Reparieren, nicht erneuern!" gilt auch in Pforzheim. Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt richtet sich an alle Denkmaleigentümer*innen und Kaufinteressierte und möchte beratend dem Prozess der Instandhaltung von Denkmalen beistehen.    

 

Junge Kulturdenkmale

Die Verwunderung über junge Kulturdenkmale ist groß, doch auch diese haben schon ihre Geschichte. Sie dienen als materielle Zeugnisse und veranschaulichen gesellschaftliche, geschichtliche oder architektonische Entwicklungen ihrer Entstehungszeit. Ein Mindestalter für Kulturdenkmale kennt das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg nicht. Allerdings hat sich allgemein der Abstand von einer Generation, also rund 30 Jahren, bewährt. Somit stehen neben den 1960er und 1970er Jahren inzwischen auch die 1980er Jahre im Fokus der Denkmalpflege. 

Denkmalrechtliches Verfahren

Wir beraten Sie gerne!

Als Denkmaleigentümer*in haben Sie Anspruch auf Hilfe und Beratung in allen Belangen im Umgang mit Kulturdenkmal(en). Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Pforzheim unterstützt Sie bei Ihrer Erhaltungspflicht das Kulturdenkmal „im Rahmen des Zumutbaren“ (§ 6 DSchG) zu bewahren.

Energetische Ertüchtigung

„Der Ausgleich zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz liegt in der Erarbeitung von energetischen Verbesserungen, die nicht zum Verlust der Denkmaleigenschaft führen.“ 

Unter diesem Grundsatz der Landesdenkmalpflege Baden-Württemberg berät Sie die Untere Denkmalschutzbehörde über denkmalverträgliche und gleichzeitig energieeffiziente Sanierungs- und Nutzungskonzepte.

Als Denkmaleigentümer*in sollten Sie bei einer energetischen Sanierung des Denkmals folgende Punkte beachten:

  • Ermitteln Sie bzw. lassen Sie ermitteln, worin der Denkmalwert Ihres Bauwerks liegt.
  • Teilen Sie diese Information mit ihren Architekt*innen, Fachplaner*innen und Handwerker*innen, damit das Baudenkmal nicht seine Denkmaleigenschaft durch nicht abgestimmte Standardmaßnahmen verliert.
  • Eine frühzeitige Bewertung Ihres Gebäude-Energiekonzepts durch qualifizierte Fachleute ist sinnvoll.
  • Verwenden Sie denkmalgerechte Dämmstoffe.
  • Zu Prüfen ist zudem, ob bei der Sanierung der Dämmung auch eine Innen- statt einer Außendämmung in Frage kommt, um beispielsweise das Erscheinungsbild der Fassaden zu erhalten.

Aufruf zur Mithilfe

Kleindenkmale sind gefährdet, da sie unter freiem Himmel stehen und schutzlos jeglichen Umwelteinflüssen ausgesetzt sind. Es gilt daher, Kleindenkmale angemessen zu schützen.

Grundsätzlich können alle Bürger*innen der Stadt zum langfristigen Erhalt von Kleindenkmalen beitragen, indem sie diese regelmäßig beobachten. Kleindenkmale erleben nicht nur aus witterungsbedingten Gründen Schäden, sondern werden auch beim Einsatz von großen Maschinen in Land- und Forstwirtschaft leicht übersehen. Auch die Reinigung mit scharfen Mitteln oder die Verwendung der falschen Farbe kann dem Kleindenkmal einen gefährlichen Schaden zufügen. Reparaturen an Kleindenkmalen sollten grundsätzlich nur unter fachlicher Beratung stattfinden.

Die Untere Denkmalschutzbehörde ruft daher zur Mithilfe auf und bittet alle Bürger*innen der Stadt Pforzheim Kleindenkmale im öffentlichen Raum zu beobachten, bestehende Schäden zu dokumentieren und Spezialist*innen in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege zu benachrichtigen, sollten Reparaturen erforderlich sein.