Mit zunehmender Bevölkerung wuchs der Bedarf nach mehr Äckern und Wiesen, um Getreide für Brot und Nahrungsmittel anzubauen. Dafür musste die sogenannte Wacholder-Waldfläche gerodet werden - weshalb von der "Wacholder-Rodung" gesprochen wird. Die Abholzung brachte den Büchenbronner Holzhauern einen beachtlichen Holzerlös ein. Die Gemeinde Büchenbronn wollte den "Wacholder" käuflich erwerben. Die Gemeinden Dillstein und Weißenstein, das heutige Dillweißenstein, besaßen die gleichen Rechte an dem Waldstück. Aud diesem Grund musste Büchenbronn beim Kauf mit diesen beiden Orten verhandeln.
Die beiden Orte beharrten auf ihren Gemarkungsrechten, mit dem Kauf an sich waren sie jedoch einverstanden. Daher wurden folgende Kaufbedingungen festgelegt:
- Büchenbronn verpflichtete sich gegnüber Dillweißenstein dessen Weid- und Eckerichtsrechts im Wacholder "abzufertigen". Dieses Recht stand Dillweißenstein nach dem Forstlagerbuch von 1756 zu.
- Solange keine Übereinkunft erzielt wurde, war Dillweißenstein gegen ein jährliches Dehmengeld von 18 fl dieses Weidrechts zu gestatten.
- Büchenbronn verzichtete auf alle ihm bis dahin zustehenden Weid- und Eckerichtsrechte in den Domänenwaldungen. Dillweißenstein verzichtete umgekehrt auf sein Eckerichtsrecht in Büchenbronner Waldungen.
- Der Kaufpreis war auf drei unverzinsliche Termine zu entrichten: ein Drittel sofort in bar, die beiden anderen Drittel in den kommenden beiden Jahren.
- Der Gemeinde Dillweißensteine wurden 1834, 1835 und 1836 jeweils noch zwei Laubtage in den Domänenwaldungen gestattet.
Die Gemeinde erhielt den Wald, allerdings durften keine Teile an einzelne Bürger Büchenbronns verkauft werden. Am 24. Juli 1835 bat die Gemeinde darum, den Wald unter den Bürgern zu Eigentum zu verwalten. Allmählich veräußerten die Bürger ihren Besitz aber wieder, teilweise unter dem damals vorherrschenden Marktwert.
Im Herbst 1858 kaufte der pforzheimer Fabrikant Carl Wagner dem Kronwirt Weber sämtliche Wachholder-Liegenschaften ab und baute darauf einen Hof, den Sonnenhof, der dem ganzen Gelände seinen heutigen Namen gab. Der Sonnenhof wechselte mehrmals seine Besitzer, bis ihn der Pforzheimer Fabrikant Ernst Gideon Bek für 90.000 Reichsmark an die Stadt Pforzheim verkaufte. Damit erhilt Pforzheim einen erheblichen Besitz auf Büchenbronner Gemarkung.