Rechtskräftige Sanierungssatzung
Satzungsnummer 797
rechtskräftig seit 10.05.2024
Worum geht es:
Der Gemeinderat hat am 19.03.2024 gemäß § 142 (1) und (3) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 (1) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), in der jeweils gültigen Fassung, die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Dillweißenstein“ als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 143 (1) BauGB).
Der Geltungsbereich der Sanierungssatzung ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Darstellung in der Sanierungssatzung.
Bei Fragen zur Festlegung des Sanierungsgebiets sowie zu Zielen, Maßnahmen, Fördermöglichkeiten etc. wenden Sie sich bitte an das Planungsamt, Technisches Rathaus. Herr Eisenhauer (07231/392197) oder Frau Burrer (07231/392285).