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Gutachterausschuss

Als selbständiges und unabhängiges Sachverständigengremium ermittelt der Gutachterausschuss Grundstückswerte und Daten für die Wertermittlung.

Der Gutachterausschuss trägt zur Transparenz des Immobilienmarkts bei und stellt Daten für die Wertermittlung zur Verfügung. Er ermittelt die Bodenrichtwerte und veröffentlicht jährlich den Immobilienmarktbericht. Zu seinen Aufgaben gehört die Erstellung von Gutachten über den Verkehrs‐ bzw. Marktwert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken. Als Basis seiner Tätigkeiten führt der Gutachterausschuss die Kaufpreissammlung nach § 193 BauGB. Vergleichsdaten aus der Kaufpreissammlung können insbesondere Sachverständige erhalten.

Wesentliche gesetzliche Grundlagen der Tätigkeit des Gutachterausschusses sind §§ 192 ff. Baugesetzbuch und die Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg. Die Gutachter und Gutachterinnen werden alle vier Jahre durch den Gemeinderat bestellt und sind im Immobilienmarktbericht aufgeführt.

Die laufenden Aufgaben führt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses aus.