Rechtskräftige Satzung
Satzungsnummer 781
rechtskräftig seit 04.03.2022
Worum es geht:
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Pforzheim hat am 21.05.2019 die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan „An den Kreuzsteinen“ beschlossen. Zur Sicherung der Planung hat der Gemeinderat der Stadt Pforzheim gemäß § 14 und § 16 BauGB am 18.02.2020 für dieses Gebiet eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen, die durch Veröffentlichung am 06.03.2020 in Kraft getreten ist.
Zur weiteren Sicherung der Planung hat der Gemeinderat der Stadt Pforzheim gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB am 15.02.2022 die erste Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen. Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 16 (2) S. 2 i. V. m. § 10 (3) S. 4 BauGB).
Veränderungssperre
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