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Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Pforzheim

Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB

 

Der Gemeinderat hat am 24.07.2012 die

"Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Pforzheim"

als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen.

Dieses dient als Grundlage für eine wirkungsvolle, rechtssichere Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet Pforzheim.  

 

 

Einsichtnahme auch während der allgemeinen Dienststunden beim Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung der Stadt Pforzheim, Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6, Zimmer 518 des 5. Obergeschosses des Technischen Rathauses.

 

Weiter haben Sie die Möglichkeit, sich nach telefonischer Anmeldung  (Tel.39-2477), über die Planung zu informieren.