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Bebauungsplan "West I", Büchenbronn (B20)

Offenlage im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (1) Nr. 2 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 und § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Auslegung vom 16.06.2025 bis 18.07.2025

Die Entwurfsunterlagen liegen durch Veröffentlichung im Internet aus. Zusätzlich können die Unterlagen während der Öffnungszeiten des Alten Rathauses im Bürgercentrum der Stadt Pforzheim, 1. OG, Flur, Östliche Karl-Friedrich-Straße 2, 75175 Pforzheim eingesehen werden.

 

Öffnungszeiten des Alten Rathauses:

Mo-Mi 7:30-13 Uhr, Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, auch per E-Mail oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. 

Worum es geht:

Der Bebauungsplan "West I" wird zur Klarstellung aufgehoben. Ein neuer Bebauungsplan wird nicht aufgestellt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB

Zeichnerischer Teil:

Textteil:

Gutachten und Stellungnahmen:

Bekanntmachung: