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Bebauungsplan "Vergnügungsstättensatzung Südlich der Innenstadt"

Rechtskräftige Satzung

Satzungsnummer 770  

rechtskräftig seit 10.07.2020 

Worum es geht:

Das Ziel des Bebauungsplanes ist, basierend auf den Empfehlungen der Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Pforzheim die Abgrenzung des Ausschlussbereichs von Vergnügungsstätten planungsrechtlich umzusetzen.