Bebauungsplan "Vergnügungsstättensatzung Südlich der Innenstadt"
Rechtskräftige Satzung
Satzungsnummer 770
rechtskräftig seit 10.07.2020
Worum es geht:
Das Ziel des Bebauungsplanes ist, basierend auf den Empfehlungen der Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Pforzheim die Abgrenzung des Ausschlussbereichs von Vergnügungsstätten planungsrechtlich umzusetzen.