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Bebauungsplan "Vergnügungsstättensatzung Nordstadt"

Rechtskräftige Satzung

Satzungsnummer 774 

rechtskräftig seit 28.05.2021

Worum es geht: 

Das Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Abgrenzung des Ausschlussbereichs von Vergnügungsstätten planungsrechtlich umzusetzen. Dies basiert auf den Empfehlungen der "Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Pforzheim".

Textteil:

Zu dem hier eingestellten Verfahren können keine Anregungen gemacht werden.