Rechtskräftige Satzung
Satzungsnummer 774
rechtskräftig seit 28.05.2021
Worum es geht:
Das Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Abgrenzung des Ausschlussbereichs von Vergnügungsstätten planungsrechtlich umzusetzen. Dies basiert auf den Empfehlungen der "Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Pforzheim".