Satzungsnummer 733
rechtskräftig seit 29.01.2015
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Scheideanstalt für Nicht-Eisen-Metalle und zu dieser affine Nutzungen wie z.B. die Herstellung von Nicht-Eisen-Metall-Halbzeugen.