Offenlage im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 und § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSIG)
Auslegung vom 11.05.2026 bis 19.06.2026
Die Entwurfsunterlagen liegen durch Veröffentlichung im Internet aus. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit Zeit von Montag, 02.06.2025, bis einschließlich Freitag, 20.06.2025, zu informieren.
Unter www.pforzheim.de/aktuelle-bauleitplanung erfolgt die Veröffentlichung durch Auslegung im Internet. Zusätzlich können die Unterlagen während der Öffnungszeiten des Alten Rathauses im Bürgerzentrum der Stadt Pforzheim, Flur 1. OG, Östliche Karl-Friedrich-Straße 2, 75175 Pforzheim eingesehen werden.
Öffnungszeiten des Alten Rathauses:
Mo–Mi 7:30–13 Uhr, Do 8–12 und 14–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierzu kann das unter dem oben genannten Link hinterlegte Beteiligungsformular genutzt werden. In dieses können neben Text auch Bilder oder Dateien angefügt werden. Bei einer Zusendung per Email kann alternativ die Emailadresse bauleitplanung@pforzheim.de verwendet werden. Bei bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Worum es geht:
Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für einen Neubau des Polizeipräsidiums Pforzheim.
Zeichnerischer Teil:
- Geltungsbereich 372 KB
- Bebauungsplan 74 KB
Textteil:
- Begründung 1 MB
Gutachten und Stellungnahmen:
- Durchführungsvertrag 1 MB
