Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Auslegung von 25.07.2022 bis 19.08.2022
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Anmeldung (Tel. 39-2477) im Planungsamt der Stadt Pforzheim (Technisches Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6, Flur 5. OG) zu unterrichten und während dieser Frist zu äußern.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, auch per E-Mail oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Worum es geht:
Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Anpassung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen an aktuelle Ansiedlungsbestrebungen eines Möbelhauses.
Zeichnerischer Teil:
- Bebauungsplanentwurf386 KB
Textteil:
- Begründung1 MB
Gutachten und Stellungnahmen:
Beteiligung:
- Beteiligungsformular771 KB