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Bebauungsplan "Einkaufszentum Sonnenhof"

Rechtskräftiger Bebauungsplan

Satzungsnummer 699    

rechtsgültig seit 29.04.2010

Worum es geht:

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Weiterentwicklung des bestehenden Nahversorgungsstandorts an der Carl-Schurz-Straße im Stadtteil Sonnenhof.

Als umweltbezogene Information liegt ein Schalltechnisches Gutachten vor.