Worum es geht:
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Weiterentwicklung des bestehenden Nahversorgungsstandorts an der Carl-Schurz-Straße im Stadtteil Sonnenhof.
Als umweltbezogene Information liegt ein Schalltechnisches Gutachten vor.