Zum Inhalt springen

Bebauungsplan "Ehemaliger Schlachthof - Kleiststraße"

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Auslegung von 02.06.2025 bis 20.06.2025

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit Zeit von Montag, 02.06.2025, bis einschließlich Freitag, 20.06.2025,  zu informieren.

Unter www.pforzheim.de/aktuelle-bauleitplanung erfolgt die Veröffentlichung durch Auslegung im Internet. Zusätzlich können die Unterlagen während der Öffnungszeiten des Alten Rathauses im Bürgerzentrum der Stadt Pforzheim, Flur 1. OG, Östliche Karl-Friedrich-Straße 2, 75175 Pforzheim eingesehen werden.

Öffnungszeiten des Alten Rathauses:
Mo–Mi 7:30–13 Uhr, Do 8–12 und 14–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierzu kann das unter dem oben genannten Link hinterlegte Beteiligungsformular genutzt werden. In dieses können neben Text auch Bilder oder Dateien angefügt werden. Bei einer Zusendung per Email kann alternativ die Emailadresse bauleitplanung(at)pforzheim.de verwendet werden. Bei bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegenen werden. 

Worum es geht:

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Neuordnung des Areals des ehemaligen Schlachthofes. Hierbei gilt es auch den bestehenden Gewerbenutzungen Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Des Weiteren ist die Umnutzung und der Umbbau des ehemaligen Schlachthofgebäudes sowie die Errichtung von vier Neubauten mit ca. 100 Wohneinheiten sowie weiteren Nutzungen das Ziel.