Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Auslegung von 01.07.2024 bis 12.07.2024
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Anmeldung (Tel. 39-2477) im Planungsamt der Stadt Pforzheim (Technisches Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6, Flur 5. OG) zu unterrichten und während dieser Frist zu äußern.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bitte nutzen Sie hierzu das hinterlegte Beteiligungsformular.
Worum es geht:
Das Ziel des Bebauungsplan ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für einen Neubau bestehend aus drei Gebäuden, die über einer gemeinsamen Tiefgarage errichtet werden sollen. Die Nutzungen umfassen eine Kita, eine Tagespflegeeinrichtung und altersgerechtes Wohnen.
Zeichnerischer Teil:
- Bebauungsplanentwurf134 KB
Textteil:
- Textliche Festsetzung401 KB
- Begründung1 MB
Gutachten und Stellungnahmen:
Bekanntmachung:
- Bekanntmachung858 KB