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Umgestaltung der Zerrennerstraße beginnt ab 5. Februar

Baumaßnahme beginnt mit einer Bordsteinabsenkung auf Höhe des Baumgässchens

©Stadt PforzheimFoto: Pressestelle

Ab Montag, 5. Februar 2024, beginnt die vom Gemeinderat auf der Grundlage einer Bürgerbeteiligung beschlossene Umgestaltung der Zerrennerstraße und der Straße „Am Waisenhausplatz“. Damit soll die Zerrennerstraße in ihrem Erscheinungsbild aufgewertet und die Aufenthaltsqualität in dem Areal verbessert werden. Als weitere Ziele sollen Fußgängerinnen und Fußgänger die Fahrbahn, die die nördliche von der südlichen Innenstadt trennt, nach Abschluss der Arbeiten einfacher und sicherer queren können und der Radverkehr gestärkt werden. Die verkehrlichen Auswirkungen der Bauabwicklung bleiben vorerst noch gering. So wird der Verkehr zunächst nach Möglichkeit aufrechterhalten. Die Arbeiten beginnen mit einer Bordsteinabsenkung auf Höhe des Baumgässchens in Vorbereitung auf eine Querungshilfe. Je nach Baufortschritt – die Gesamtmaßnahme ist bis Ende Juni 2024 angesetzt – können Bushaltestellen versetzt werden bzw. gegebenenfalls entfallen oder größere Auswirkungen auf den Verkehr möglich sein. Ausführliche Informationen zu den Auswirkungen des jeweiligen Bauabschnitts werden rechtzeitig bekanntgegeben.

 

Was wird gemacht?

Während der Baumaßnahme werden die Fahrspuren im Abschnitt zwischen der Stadtbibliothek und der Leopoldstraße zugunsten des Rad- und Fußverkehrs reduziert. Ferner werden Bäume gepflanzt und neue Grünflächen- und andere Gestaltungselemente, wie Sitzbänke, hergestellt. Die Gestaltungselemente im bereits bestehenden westlichen Abschnitt zwischen Goethestraße und Leopoldstraße werden ebenfalls überarbeitet. Weiterhin werden neue Ladezonen eingerichtet. Fahrradpiktogramme und abschnittsweise Fahrradstreifen werden neu markiert. Im Vorfeld muss die bestehende Fahrbahnmarkierung zwischen Leopoldstraße und der Stadtbibliothek entfernt werden. Um Fußgängern die Querung dieser Straße zu erleichtern, werden insgesamt drei neue Querungsstellen mit einer Oberflächenbeschichtung angeordnet. Für die Umsetzung der Maßnahme ist das Grünflächen- und Tiefbauamt verantwortlich, das die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für mögliche Beeinträchtigungen um Verständnis bittet.