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Stadt Pforzheim gibt erste Bezahlkarten an geflüchtete Menschen aus

Einführung der VISA-Debitkarten erfolgt in zwei Phasen im Februar und April

v.l. Jugend- und Sozialamtsleiter Joachim Hülsmann, Sozialbürgermeister Frank Fillbrunn und Oberbürgermeister Peter Boch: Halten die Bezahlkarten in der Hand.
v.l. Jugend- und Sozialamtsleiter Joachim Hülsmann, Sozialbürgermeister Frank Fillbrunn und Oberbürgermeister Peter Boch
©Stadt PforzheimFoto: Ljiljana Berakovic

Die Stadt Pforzheim hat nach einer gründlichen Vorbereitungsphase zum 1. Februar die ersten Bezahlkarten für geflüchtete Menschen ausgegeben. Die Einführung der Karte erfolgt in zwei Phasen. Während im ersten Schritt die Umstellung auf die Bezahlkarte für alle zugewiesenen Personen seit November 2023 und alle derzeitigen Scheckempfänger erfolgt, werden im zweiten Schritt zum 1. April 2025 auch alle anderen Leistungsempfänger in das neue System integriert. Insgesamt geht es um die Einführung von insgesamt circa 700 Karten zum 1. Februar und 1. April. Die aufeinanderfolgende Umstellung ist unter anderem durch eine Änderung der Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 1. Januar 2025 begründet. Zudem steht die Überweisungsfunktion der Bezahlkarte erst im April zur Verfügung. Parallel zur Ausgabe durch die Stadt Pforzheim, hat auch der Enzkreis Anfang Februar die ersten Karten an Geflüchtete ausgegeben.

Transparenz im Umgang mit Steuergeldern

In einem gemeinsamen Schreiben an das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hatten Oberbürgermeister Peter Boch und Enzkreis-Landrat Bastian Rosenau bereits im März 2024 ihr Interesse bekundet, an einer Pilotierung der Bezahlkarte teilzunehmen. So könne man Erfahrungen bei der Einführung der Karte direkt einbringen und gemeinsam aktiv helfen, die Karte zu einem Erfolg zu machen.

„Die Stadt Pforzheim schafft mit dieser Initiative einen transparenten Umgang mit den Steuergeldern unserer Bürgerinnen und Bürger. So bietet die Bezahlkarte eine effiziente, kontrollierte und sicherere Methode, staatliche Unterstützungsleistungen bereitzustellen. Gleichzeitig verringert sie die Möglichkeiten zum Missbrauch oder die zweckentfremdete Verwendung von Geldern, weil sich der Geldfluss besser nachvollziehen lässt“, betont Oberbürgermeister Boch. „Denn durch den Einsatz der Karten ist außerdem garantiert, dass die dort zur Verfügung gestellten Mittel nur im Inland ausgegeben und Überweisungen in Herkunftsländer verhindert werden.“

Funktionen der Bezahlkarte

Die Bezahlkarte ist eine Visa-Debitkarte und damit überall einsetzbar, wo VISA-Karten akzeptiert werden. Zudem sind Barabhebungen, grundsätzlich bis zu 50 Euro pro Person, bei teilnehmenden Einzelhändlern sowie an allen Geldautomaten möglich. Dabei fallen bei Abhebungen an Geldautomaten Gebühren von 0,65 Euro pro Abhebung an, die die Geflüchteten selbst zu tragen haben. Die Abhebung in Supermärkten ist kostenfrei. Zusätzlich ermöglicht die Karte Überweisungen und Lastschriften, beispielsweise für Mietzahlungen oder Tickets für öffentliche Verkehrsmittel. Dies erfolgt über Positivlisten, in denen die jeweiligen IBAN-Nummern identifiziert und eingetragen werden.

Die Karte wird an alle Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ausgegeben, mit Ausnahme derjenigen, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich aus eigenem Erwerbseinkommen bestreiten. „Die Einführung der Bezahlkarte ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung unserer Verwaltungsabläufe und ermöglicht den Leistungsempfängern einen direkten und praktischen Zugang zu den ihnen zustehenden Mitteln“, erklärt Sozialbürgermeister Frank Fillbrunn. Durch die schrittweise Umstellung stelle man zudem sicher, dass der Übergang reibungslos funktioniere.

Für Informationen und Unterstützung zur Einführung und Funktionsweise der Bezahlkarten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Asyl und Wohnungswesen im Jugend- und Sozialamt der Stadt Pforzheim zuständig. In verschiedenen Schulungen wurden die Mitarbeitenden dabei auf die anstehenden Aufgaben vorbereitet. Ein größerer Arbeitsaufwand kann dabei in der Anfangsphase der Einführung vor allem durch eventuelle individuelle Einzelfallprüfungen bei der Höhe des Barabhebebetrages, bei der Neuanlage der Fälle sowie bei der Erstellung von Bescheiden, dem Einholen von Vollmachten und Abtretungserklärungen entstehen.