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Pforzheim definiert Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdiensts

Stärkung von Sicherheit und Ordnung:

Die Stadt Pforzheim möchte die Sicherheit und Sauberkeit des öffentlichen Raumes weiter steigern, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu verbessern. Dies soll durch verstärkte Präsenz und Kontrolle in spezifischen Bereichen der Stadt, vor allem auch der Innenstadt, erreicht werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat im Juli 2023 die Einrichtung eines „Kommunalen Ordnungsdienstes“ (KOD) beschlossen. Im nächsten Schritt müssen nun die Aufgaben festgelegt werden, die künftig dem KOD übertragen werden sollen. Die Kompetenz dies rechtssicher zu übertragen, liegt beim Gemeinderat. Eine entsprechende Vorlage über den Aufgabenkatalog des KOD wird am 22. April im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen vorberaten. Die Beschlussfassung im Gemeinderat ist für den 7. Mai geplant.

„Für mich gilt: Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat höchste Priorität. Pforzheim zählt zu den sichersten Großstädten in Baden-Württemberg, mit dem KOD wollen wir auch das subjektive Sicherheitsempfinden in unserer Stadt weiter stärken. Jede und jeder muss sich in Pforzheim auch sicher und wohl fühlen, und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit“, betont Oberbürgermeister Peter Boch die Bedeutung des KOD. Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Dirk Büscher ergänzt: „Mit dem Aufbau des KOD wollen wir dafür Sorge tragen, das Sicherheitsgefühl der Pforzheimerinnen und Pforzheimer zu verbessern. Es ist unser Ziel, nicht nur ein sicheres, sondern auch ein lebenswertes Pforzheim zu schaffen, auf das die Bürgerinnen und Bürger stolz sein können. Denn nur in einem Umfeld, in dem sich alle wohl fühlen, kann unsere Stadt ihr volles Potenzial entfalten.“

Der KOD übernimmt ein umfassenderes Aufgabenspektrum als der bisherige Gemeindliche Vollzugsdienst (GVD), der künftig unter der neuen Bezeichnung Verkehrsordnungsdienst (VOD) tätig wird.

Zu den Hauptaufgaben des KOD gehören etwa die Überwachung und Bestreifung öffentlicher Straßen und Plätze, die Kontrolle der Einhaltung von Jugendschutzvorschriften und der Schutz öffentlicher Grünanlagen und Kinderspielplätze. Auch überprüft der KOD gemeldete Lärm- oder Geruchsbelästigungen und greift dort ggf. ein. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Präsenz bei öffentlichen Veranstaltungen.

Ergänzend hierzu überwacht der KOD auch an Randzeiten, wenn der VOD nicht mehr im Dienst ist, den ruhenden Verkehr und kontrolliert Baustellen oder Sondernutzungen.

Beide Sachgebiete – KOD und VOD – werden der neuen Abteilung GVD unterstellt.

Des Weiteren umfasst die Gemeinderatsvorlage auch die Entsperrung derzeit noch gesperrter finanzieller Mittel für Aus- und Fortbildung der künftigen KOD-Mitarbeitenden. „Die hohen Anforderungen an den KOD machen eine qualifizierte Ausbildung unerlässlich, um die Mitarbeitenden vollwertig im Streifendienst einsetzen zu können“, erläutert Dennis Kussberg, der neue Leiter des GVD. Jürgen Beck, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, ergänzt: „Das sollten uns die Mitarbeitenden – im wahrsten Sinne des Wortes – ‚wert‘ sein. Sie repräsentieren künftig unsere Stadt.“

Die Suche nach geeigneten Mitarbeitenden hat bereits begonnen, damit diese eingestellt, ausgebildet und dann der KOD schnellstmöglich seine Arbeit aufnehmen kann.