Die Mieten in Pforzheim sind in den vergangenen beiden Jahren um 9,02 Prozent gestiegen. Dies geht aus dem neuen Mietspiegel hervor, den die Kommunale Statistikstelle der Stadt Pforzheim erstellt hat und der ab 1. April verfügbar und gültig ist. Erstmalig handelt es sich dabei um einen Mietspiegel nach der Regressionsmethode. Der neue Miet-spiegel ist kostenfrei verfügbar und die kommunale Statistikstelle stellt zudem noch eine Online-Rechenhilfe zur Verfügung.
Neues Mietniveau
Die Mieten in Pforzheim sind in den letzten beiden Jahren wieder deutlich gestiegen. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung der Kommunalen Statistikstelle in den mietspiegelrelevanten Haushalten. Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Pforzheim beträgt demnach nun 8,58 Euro je Quadratmeter. Das entspricht einer Steigerung von + 9,02 Prozent gegenüber dem letzten Mietspiegel.
Neuerstellung des Mietspiegels erstmals über Regressionsmethode
Bei dem Mietspiegel für die Stadt Pforzheim handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Qualifizierte Mietspiegel sind alle vier Jahre neu zu erstellen und alle zwei Jahre der Marktentwicklung anzupassen. Die letzte Neuerstellung erfolgte zum 1. April 2021. Vor zwei Jahren wurde der Mietspiegel fortgeschrieben, sodass dieses Jahr wieder eine Neuerstellung notwendig war. Um die Mietpreisentwicklung in Pforzheim bestmöglich abzubilden, wurden für die Neuauflage des Mietspiegels insgesamt 5.000 Haushalte in Pforzheim angeschrieben und befragt. Befragte konnten den Fragebogen in Papierform oder online ausfüllen. Qualifizierte Mietspiegel können gemäß §558d BGB entweder nach der Tabellen- oder nach der Regressionsmethode erstellt werden. Beide zählen zu den sogenannten „anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen“. Im Unterschied zu den bisher veröffentlichten Tabellenmietspiegeln erfolgte eine Methodenänderung für den Mietspiegel 2025 hin zur Regressionsmethode. Im Gegensatz zu einem Tabellenmietspiegel unterliegt ein Regressionsmietspiegel einer statistischen Schätzmethode, die es ermöglicht, zahlreiche unterschiedliche Einflüsse exakt zu ermitteln, sodass ein Regressionsmietspiegel in vielerlei Hinsicht deutlich präziser ist als ein Tabellenmietspiegel. Die Regressionsmethode hat sich in den letzten Jahren bundesweit als neuer Standard bei der Erstellung von Mietspiegeln etabliert. Dieser Entwicklung wollen auch die Herausgeber des Pforzheimer Mietspiegels Rechnung tragen.
Relevante Wohnungen für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen nur Wohnungen des freien Wohnungsmarkts als „mietspiegelrelevant“ berücksichtigt werden. Nicht zum freien Wohnungsmarkt zählen beispielsweise Wohnungen, die von Freunden und Verwandten vergünstigt angemietet wurden, Werks- oder Dienstwohnungen sowie Wohnungen in Wohnheimen und Sozialwohnungen.
Qualifizierter Mietspiegel und Gültigkeit
Da der Mietspiegel nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde und durch die Vertreter des Haus- und Grundbesitzervereins Pforzheim e.V. sowie des Mietervereins Pforzheim und Enzkreis e.V. anerkannt wurde, handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Der neue Mietspiegel ist ab dem 1. April 2025 gültig.
Erwerb des Mietspiegels
Der aktuelle Mietspiegel für die Stadt Pforzheim ist kostenfrei elektronisch verfügbar. Unter www.pforzheim.de/msp kann dieser als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Anwendung des neuen Mietspiegels unterscheidet sich leicht im Vergleich zum herkömmlichen Tabellenmietspiegel. Deswegen hat die Kommunale Statistikstelle eine Online-Rechenhilfe zur Ermittlung der ortsübliche Vergleichsmiete erstellt. Diese ist unter www.pforzheim.de/mietspiegelrechner verfügbar.
Außerdem sind gedruckte Versionen des Pforzheimer Mietspiegels bei den fol-genden Ausgabestellen erhältlich: Bürgercentrum im Alten Rathaus, Ortsverwaltungen Würm, Hohenwart, Büchenbronn, Huchenfeld und Eutingen, Tourist-Information, Haus- und Grundbesitzerverein Pforzheim e.V. sowie Mieterverein Pforzheim und Enzkreis e.V. Des Weiteren bietet die Stadtverwaltung an, den Mietspiegel zuzusenden. Hierfür werden drei Euro für Bearbeitung und Versand berechnet. Zum Bestellformular gelangen Sie über diesen Link www.pforzheim.de/msp. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Kommunale Statistikstelle unter statistik(at)pforzheim.de oder 07231-39 2018.