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Katzenschutzverordnung tritt in Kraft

Verordnung hat das Ziel, das Leid freilebender Katzen nachhaltig zu reduzieren

Die am 18. Februar 2025 vom Gemeinderat beschlossene Katzenschutzverordnung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung am 6. April 2025 in Kraft.

Die Verordnung hat das Ziel, das Leid freilebender und streunender Katzen nachhaltig zu reduzieren, indem deren unkontrollierte Vermehrung eingedämmt wird. Ähnliche Regelungen für die häufig unversorgten, kranken oder verletzten Tiere haben sich bereits in anderen Städten und Gemeinden bewährt.

Mit der neuen Verordnung gelten im gesamten Stadtgebiet Pforzheim folgende Regelungen: Jede Freigängerkatze muss gekennzeichnet und in einem Haustierregister (TASSO e.V. oder Findefix) registriert sein. Dies erleichtert die Identifizierung der Katzen und verhindert, dass Tiere als herrenlos gelten. Fortpflanzungsfähige Katzen, männliche wie weibliche, mit unkontrolliertem Freigang, müssen kastriert werden. Durch die Katzenschutzverordnung besteht für Beauftragte der Stadt Pforzheim dann die rechtssichere Möglichkeit, aufgegriffene Tiere entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls eine tierärztliche Behandlung inklusive einer Kastration einzuleiten.

Für die Kastration freilebender Katzen stellt die Stadt jährlich 25.000 Euro bereit, um die Umsetzung der Verordnung zu unterstützen. Sollte es sich um eine Freigängerkatze aus Privathaushalten handeln, werden die Kosten wiederum den Halterinnen und Haltern in Rechnung gestellt. Zusammengefasst, wird der unkontrollierte Auslauf von fortpflanzungsfähigen Katzen im Stadtgebiet durch die neue Verordnung also an drei Voraussetzungen geknüpft: Kastration, Kennzeichnung und Registrierung. Alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter werden gebeten, sich über die neue Verordnung zu informieren. Sie steht unter folgendem Link auch als Download zur Verfügung: https://pforzheim.de/katzenschutz.