Der Grünpfeil, der an der Ampelanlage an der Einmündung Kirchenstraße / Habermehlstraße in Fahrtrichtung Innenstadt montiert ist, muss auf Veranlassung des Amts für öffentliche Ordnung am Montag, 7. April 2025, entfernt werden.
Grund dafür ist ein erhöhtes Unfallgeschehen an der genannten Einmündung. Die Verkehrsbehörden sind verpflichtet, für Knotenpunktzufahrten mit Grünpfeil das Unfallgeschehen regelmäßig auszuwerten. Im Falle einer Häufung von Unfällen, bei denen der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor war, ist dieser zu entfernen, soweit nicht andere verkehrstechnische Verbesserungen möglich sind. Diese Faktoren treffen bei der Einmündung Kirchenstraße/Habermehlstraße zu. Die Verkehrsbehörde bittet die Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit in der Zeit nach der Umsetzung der neuen Verkehrsregelung. Auf diese wird auch durch eine Beschilderung hingewiesen.