Damit Trinkbrunnen, Brunnen- und Baumbewässerungsanlagen keinen Schaden durch Kälte nehmen, beginnt das Grünflächen- und Tiefbauamt ab sofort, deren Betrieb sukzessive einzustellen. Der Vorlauf ist notwendig, um zu verhindern, dass das Wasser in den Leitungen durch unerwartet frühen Frost gefriert. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Leitungen platzen.