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Wahlbrief

ist entweder rot (bei der Europawahl) oder gelb (bei den kommunalen Wahlen) und wird für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen ausgegeben. In den roten Umschlag werden der Stimmzettelumschlag samt enthaltenem Stimmzettel der Europawahl sowie dem separaten weißen Wahlschein gegeben. In den gelben Wahlbrief kommen der Stimmzettelumschlag der Gemeinderats- und ggf. Ortschaftsratswahl samt enthaltenem/enthaltenen Stimmzettel/n ,dem Stimmzettelumschlag und enthaltenem Stimmzettel der Oberbürgermeisterwahl sowie dem separat hinzuzugebenden Wahlschein.

Der Wahlbrief ist für den Wähler innerhalb Deutschlands portofrei und muss am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Wahlbüro eingehen, damit er in die Auszählung kommt. In Wahllokalen dürfen Wahlbriefe nicht angenommen oder in die Wahlurne geworfen werden.