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Wahlbenachrichtigung

Jedem Wahlberechtigten, der ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, übersendet das Wahlamt eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung enthält die Personenangaben des Wahlberechtigten, die Angabe des Wahlraums, des Wahltags, der Wahlzeit und Hinweise zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahlscheines bzw. für die Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie auf der Rückseite einen Briefwahlantrag.

Am Wahlsonntag muss die Wahlbenachrichtigung, zur Überprüfung der Wahlberechtigung, mit ins Wahllokal gebracht werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder aus sonstigen Gründen nicht mehr vorliegen hat, kann mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ebenfalls in das Wahllokal zur Wahl gehen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist.