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Wählervereinigung

Wahlvorschläge für den Gemeinderat und die Ortschaftsräte können, neben den Parteien, auch von Wählervereinigungen eingereicht werden. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Wählervereinigungen:

  • mitgliedschaftliche organisierte Wählervereinigung und 
  • nicht mitgliedschaftliche organisierte Wählervereinigung 

Während mitgliedschaftliche organisierte Wählervereinigungen eine Satzung haben, in der die einzelnen Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt sind, ist eine nicht mitgliedschaftliche organisierte Wählervereinigung ein loser Zusammenschluss Gleichgesinnter zur Erreichung gemeinsamer politischer Ziele.