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Verhältniswahl

Ist ein Wahlsystem, bei dem die Wahlvorschlagsträger (z.B. Parteien, auf kommunaler Ebene auch Wählervereinigungen) geordnete Listen von Kandidaten aufstellen. Die Wähler können dann nur zwischen diesen Listen wählen. Entsprechend dem Stimmenanteil bekommen die Wahlvorschlagsträger Sitze zugeteilt. Diese werden dann entsprechend dem jeweiligen Listenplatz von den Kandidaten eingenommen. In der Regel gibt es jedoch einen Mindestanteil an Stimmen, die ein Wahlvorschlag erreichen muss, um berücksichtigt zu werden.