Überhangmandate
Bei der Wahl des Bundestags ist es möglich, dass eine Partei in den Wahlkreisen mehr Mandate erringt, als ihr gemäß dem Ergebnis der Verhältniswahl zustehen würden. Dieser Konstellation wird durch Überhangmandate Rechnung getragen. Dadurch erhöht sich die Zahl der Abgeordneten im Bundestag.