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Gemeinderat

  • Das Hauptorgan der Gemeinde.
  • Vertretung der Bürgerinnen und Bürger.
  • Vorsitzende/r ist der/die Oberbürgermeister/in.
  • Die Anzahl der Gemeinderäte ergibt sich aus der Gemeindeordnung.

Aufgaben: 

  • Entscheidung über die Grundsätze der Kommunalpolitik
  • Erlass von Satzungen
  • Kontrolle der Verwaltung
  • Verfügung über die Finanzmittel der Stadt

<link _top öffnet im gleichen>Siehe auch Rubrik "Kommunalwahlen"