Gemeinderat
- Das Hauptorgan der Gemeinde.
- Vertretung der Bürgerinnen und Bürger.
- Vorsitzende/r ist der/die Oberbürgermeister/in.
- Die Anzahl der Gemeinderäte ergibt sich aus der Gemeindeordnung.
Aufgaben:
- Entscheidung über die Grundsätze der Kommunalpolitik
- Erlass von Satzungen
- Kontrolle der Verwaltung
- Verfügung über die Finanzmittel der Stadt
<link _top öffnet im gleichen>Siehe auch Rubrik "Kommunalwahlen"