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Briefwahl

Jeder Wahlberechtigte, der nicht in einem Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit vor dem Wahltag an einem beliebigen Ort zu wählen. Der Antrag auf Briefwahl kann bis 18 Uhr am letzten Freitag vor der Wahl schriftlich oder persönlich beim

Amt für öffentliche Ordnung
Bürgercentrum - Altes Rathaus
Östliche Karl-Friedrich-Str. 2, 75175 Pforzheim

gestellt werden.

Der Antrag befindet sich abgedruckt auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Sollte der Wähler aufgrund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, so kann er noch bis zum Wahltage 15.00 Uhr einen Antrag auf Briefwahl stellen.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge bzw. Bewerber sowie dem Ausdruck der Stimmzettel erfolgen. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18 Uhr beim Amt für öffentliche Ordnung, Bürgercentrum, Altes Rathaus, Östliche 2, 75175 Pforzheim eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass in Wahllokalen keine Briefwahlunterlagen entgegengenommen werden dürfen!

Der Briefwähler erhält auf seinen Antrag hin folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:

  • Wahlschein,
  • amtliche/r Stimmzettel,
  • Stimmzettelumschlag/
  • Stimmzettelumschläge,
  • amtliche/r Wahlbriefumschlag/
  • Wahlbriefumschläge und Merkblatt für die Briefwahl.